Code de procédure civile (CPC)
Art. 253 CPC de 2023
Art. 253
Réponse
Lorsque la requête ne paraît pas manifestement irrecevable ou infondée, le tribunal donne à la partie adverse l’occasion de se déterminer oralement ou par écrit.
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Art. 253 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF220078 | Bauhandwerkerpfandrecht | Berufung; Gesuch; Klagt; Beklagt; Berufungsbeklagte; Recht; Eintrag; Eintragung; Berufungsklägerin; Vorinstanz; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundstück; Partei; Bauhandwerkerpfandrechts; Berufungsbeklagten; Verfahren; Rechtsbegehren; Grundstücks; Gesuchs; Grundbuch; Bundes; Gericht; Fragepflicht; Parteibezeichnung; Parteien; Klage; Formular; Gerichtliche; Rungen; Verwaltungsvermögen |
ZH | HE220099 | Informationsrecht des Verwaltungsrats | Geschäft; Gesuch; Geschäfts; Gesuchs; Verwaltungs; Gesuchsgegnerin; Verwaltungsrat; Geschäftsjahr; Verwaltungsrats; Recht; Gesellschaft; Recht; Auskunft; Einsicht; Verfahren; Informationen; Fragen; Geschäftsgang; Akten; Auskünfte; Aufgabe; Auskunfts; Beweis; Höhe; Rechtsbegehren; Verbindlichkeiten; Generalversammlung; Höhe?; Partei; Verwaltungsratsmitglied |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG130005 | Vollstreckbarkeitsbescheinigung (Rückweisung der zivilrechtlichen Abteilung des BuG) | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Vollstreckbarkeit; Beschwerde; Verfahren; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Bundesgericht; Aufschiebende; Schiedsspruch; Recht; Gericht; Erteilung; Entscheid; Schiedsentscheid; Beschluss; Abgewiesen; Verwaltungskommission; Frist; Eingabe; Aufschiebenden; Noven; Vollstreckbar; Leistete; Vorliegenden; Verpflichtet; Zivilprozessordnung |
BS | ZB.2018.6 (AG.2018.424) | Ordnungsbusse und Prozesskosten | Beschwerde; Beschwerdeführer; Gesuch; Zivilgericht; Partei; Gesuchs; Verfahren; Beschwerdegegnerin; AaO; Kosten; Entscheid; Gemäss; Gericht; Massnahme; Oktober; Gerichts; Ordnungsbusse; Prozess; Parteien; Kommentar; Verfahrens; Vorsorglich; Vorsorgliche; Ziffer; Vorsorglichen; Hätte; Parteientschädigung; Gerichtskosten; November; [Hrsg] |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 16 (4A_225/2013) | Art. 105 Abs. 1 BGG; Bindung an den vorinstanzlich festgestellten Prozesssachverhalt. Die vorinstanzlichen Feststellungen über den Ablauf des vor- und erstinstanzlichen Verfahrens sind für das Bundesgericht verbindlich (E. 1.3.1). Regeste b Art. 158 Abs. 1 lit. b 2. Satzteil ZPO; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozessaussichten. Voraussetzungen (E. 2.2.1, 2.2.2 und 2.5); Grundsätze der vorsorglichen Einholung eines Gutachtens (E. 2.2.3). | Beweis; Beschwerde; Vorsorglich; Vorsorgliche; Gutachten; Beschwerdeführerin; Beweisführung; Interesse; Vorinstanz; Vorsorglichen; Gesuch; Beweismittel; Schutzwürdige; Verfahren; Recht; Beweisabnahme; Beschwerden; Sachverhalt; Anspruch; Recht; Unfall; Beantragt; Entscheid; Tatsache; Haftpflichtprozess; Hauptprozess; Partei; Gericht |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Chevalier | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2013 |
Chevalier | Kommentar zur ZPO | 2013 |