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Code de procédure civile (CPC)

Art. 253 CPC de 2023

Art. 253 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 253

Réponse

Lorsque la requête ne paraît pas manifestement irrecevable ou infondée, le tribunal donne à la partie adverse l’occasion de se déterminer oralement ou par écrit.


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Art. 253 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220078BauhandwerkerpfandrechtBerufung; Gesuch; Klagt; Beklagt; Berufungsbeklagte; Recht; Eintrag; Eintragung; Berufungsklägerin; Vorinstanz; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundstück; Partei; Bauhandwerkerpfandrechts; Berufungsbeklagten; Verfahren; Rechtsbegehren; Grundstücks; Gesuchs; Grundbuch; Bundes; Gericht; Fragepflicht; Parteibezeichnung; Parteien; Klage; Formular; Gerichtliche; Rungen; Verwaltungsvermögen
ZHHE220099Informationsrecht des VerwaltungsratsGeschäft; Gesuch; Geschäfts; Gesuchs; Verwaltungs; Gesuchsgegnerin; Verwaltungsrat; Geschäftsjahr; Verwaltungsrats; Recht; Gesellschaft; Recht; Auskunft; Einsicht; Verfahren; Informationen; Fragen; Geschäftsgang; Akten; Auskünfte; Aufgabe; Auskunfts; Beweis; Höhe; Rechtsbegehren; Verbindlichkeiten; Generalversammlung; Höhe?; Partei; Verwaltungsratsmitglied
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG130005Vollstreckbarkeitsbescheinigung (Rückweisung der zivilrechtlichen Abteilung des BuG)Gesuch; Gesuchsgegnerin; Vollstreckbarkeit; Beschwerde; Verfahren; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Bundesgericht; Aufschiebende; Schiedsspruch; Recht; Gericht; Erteilung; Entscheid; Schiedsentscheid; Beschluss; Abgewiesen; Verwaltungskommission; Frist; Eingabe; Aufschiebenden; Noven; Vollstreckbar; Leistete; Vorliegenden; Verpflichtet; Zivilprozessordnung
BSZB.2018.6 (AG.2018.424)Ordnungsbusse und ProzesskostenBeschwerde; Beschwerdeführer; Gesuch; Zivilgericht; Partei; Gesuchs; Verfahren; Beschwerdegegnerin; AaO; Kosten; Entscheid; Gemäss; Gericht; Massnahme; Oktober; Gerichts; Ordnungsbusse; Prozess; Parteien; Kommentar; Verfahrens; Vorsorglich; Vorsorgliche; Ziffer; Vorsorglichen; Hätte; Parteientschädigung; Gerichtskosten; November; [Hrsg]
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 16 (4A_225/2013)Art. 105 Abs. 1 BGG; Bindung an den vorinstanzlich festgestellten Prozesssachverhalt. Die vorinstanzlichen Feststellungen über den Ablauf des vor- und erstinstanzlichen Verfahrens sind für das Bundesgericht verbindlich (E. 1.3.1).
Regeste b
Art. 158 Abs. 1 lit. b 2. Satzteil ZPO; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozessaussichten. Voraussetzungen (E. 2.2.1, 2.2.2 und 2.5); Grundsätze der vorsorglichen Einholung eines Gutachtens (E. 2.2.3).
Beweis; Beschwerde; Vorsorglich; Vorsorgliche; Gutachten; Beschwerdeführerin; Beweisführung; Interesse; Vorinstanz; Vorsorglichen; Gesuch; Beweismittel; Schutzwürdige; Verfahren; Recht; Beweisabnahme; Beschwerden; Sachverhalt; Anspruch; Recht; Unfall; Beantragt; Entscheid; Tatsache; Haftpflichtprozess; Hauptprozess; Partei; Gericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Chevalier Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2013
Chevalier Kommentar zur ZPO2013
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