Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 253 ZPO vom 2022
Art. 253
Stellungnahme
Erscheint das Gesuch nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet, so gibt das Gericht der Gegenpartei Gelegenheit, mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen.
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Art. 253 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF220078 | Bauhandwerkerpfandrecht | Berufung; Gesuch; Klagt; Beklagt; Berufungsbeklagte; Recht; Eintrag; Eintragung; Berufungsklägerin; Vorinstanz; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundstück; Partei; Bauhandwerkerpfandrechts; Berufungsbeklagten; Verfahren; Rechtsbegehren; Grundstücks; Gesuchs; Grundbuch; Bundes; Gericht; Fragepflicht; Parteibezeichnung; Parteien; Klage; Formular; Gerichtliche; Rungen; Verwaltungsvermögen |
ZH | HE220099 | Informationsrecht des Verwaltungsrats | Geschäft; Gesuch; Geschäfts; Gesuchs; Verwaltungs; Gesuchsgegnerin; Verwaltungsrat; Geschäftsjahr; Verwaltungsrats; Recht; Gesellschaft; Recht; Auskunft; Einsicht; Verfahren; Informationen; Fragen; Geschäftsgang; Akten; Auskünfte; Aufgabe; Auskunfts; Beweis; Höhe; Rechtsbegehren; Verbindlichkeiten; Generalversammlung; Höhe?; Partei; Verwaltungsratsmitglied |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG130005 | Vollstreckbarkeitsbescheinigung (Rückweisung der zivilrechtlichen Abteilung des BuG) | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Vollstreckbarkeit; Beschwerde; Verfahren; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Bundesgericht; Aufschiebende; Schiedsspruch; Recht; Gericht; Erteilung; Entscheid; Schiedsentscheid; Beschluss; Abgewiesen; Verwaltungskommission; Frist; Eingabe; Aufschiebenden; Noven; Vollstreckbar; Leistete; Vorliegenden; Verpflichtet; Zivilprozessordnung |
BS | ZB.2018.6 (AG.2018.424) | Ordnungsbusse und Prozesskosten | Beschwerde; Beschwerdeführer; Gesuch; Zivilgericht; Partei; Gesuchs; Verfahren; Beschwerdegegnerin; AaO; Kosten; Entscheid; Gemäss; Gericht; Massnahme; Oktober; Gerichts; Ordnungsbusse; Prozess; Parteien; Kommentar; Verfahrens; Vorsorglich; Vorsorgliche; Ziffer; Vorsorglichen; Hätte; Parteientschädigung; Gerichtskosten; November; [Hrsg] |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 16 (4A_225/2013) | Art. 105 Abs. 1 BGG; Bindung an den vorinstanzlich festgestellten Prozesssachverhalt. Die vorinstanzlichen Feststellungen über den Ablauf des vor- und erstinstanzlichen Verfahrens sind für das Bundesgericht verbindlich (E. 1.3.1). Regeste b Art. 158 Abs. 1 lit. b 2. Satzteil ZPO; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozessaussichten. Voraussetzungen (E. 2.2.1, 2.2.2 und 2.5); Grundsätze der vorsorglichen Einholung eines Gutachtens (E. 2.2.3). | Beweis; Beschwerde; Vorsorglich; Vorsorgliche; Gutachten; Beschwerdeführerin; Beweisführung; Interesse; Vorinstanz; Vorsorglichen; Gesuch; Beweismittel; Schutzwürdige; Verfahren; Recht; Beweisabnahme; Beschwerden; Sachverhalt; Anspruch; Recht; Unfall; Beantragt; Entscheid; Tatsache; Haftpflichtprozess; Hauptprozess; Partei; Gericht |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Chevalier | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2013 |
Chevalier | Kommentar zur ZPO | 2013 |