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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 252 ZGB vom 2022

Art. 252 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 252

221

1 Das Kindesverhältnis entsteht zwischen dem Kind und der Mutter mit der Geburt.

2 Zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil wird es kraft der Ehe der Mutter begründet oder, soweit gesetzlich vorgesehen, durch Anerkennung oder durch das Gericht festgestellt.222

3 Ausserdem entsteht das Kindesverhältnis durch Adoption.

221 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).

222 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Dez. 2020 (Ehe für alle), in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2021 747; BBl 2019 8595; 2020 1273).

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 252 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRC140001Bereinigung Zivilstandsregister (Anordnung DNA-Gutachten)Recht; Mutter; Klagten; Beschwerde; Beklagten; Mutterschaft; Vorinstanz; Vater; Verfügung; Verfahren; Person; Berichtigung; Vaterschaft; Entscheid; Schweiz; Eintragung; Interesse; Personenstand; Klage; Unentgeltliche; Rechtlich; Soziale; Kindes; Parteien; Wangenschleimhautabstrich; Beschwerdegegner; Zivilstandsregister; Anfechtung; Schweizerische
LU3B 12 33Art. 28 und 256 ff. ZGB; Art. 8 EMRK; Art. 5 GUMG. Hat ein Vater unabhängig von einem Ehelichkeitsanfechtungsverfahren einen Anspruch auf Kenntnis über die eigene Vaterschaft bzw. Nicht-Vaterschaft?Vater; Vaters; Vaterschaft; Biologische; Interesse; Beklagten; Genetische; Abstammung; Recht; Statusklage; Interessen; Anspruch; Kindes; Biologischen; Eltern; Unabhängig; Feststellung; Vermutung; Persönlichkeit; Klägers; Geltend; Entscheid; Berufung; Gesetzliche; Frage; Parteien; Nicht-Vater; Genetischen; Verhältnis

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.213Registereintragung LeihmutterLeihmutter; Mutter; Beschwerde; Kinder; Geburt; Recht; Schweiz; Eltern; Vater; Beschwerdeführer; Minnesota; Entscheid; Urteil; Schweizer; Staat; Gericht; Genetisch; Leihmutterschaft; Kindes; Person; Einzutragen; Elternteil; Personen; Personenstandsregister; Zivilstand; Kindsverhältnis; Vaters; Genetische; Bundesgericht
SOVWBES.2018.338Regelung der (faktischen) ObhutEltern; Obhut; Kindsvater; Kindsmutter; Halbschwester; Beschwerde; Mutter; Kindes; Kinder; Elternteil; Entscheid; Beziehung; Urteil; Vater; Stabilität; Trennung; Vorinstanz; Grosseltern; Erziehung; Wohnt; Pflege; Tochter; Verhältnis; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführerin; Erziehungs; Erfahre; Recht; Schule
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 1 (5A_332/2017)Art. 28, 252 und 256 ZGB; Art. 8 EMRK; Frage des Anspruches auf Kenntnis seiner Nachkommen. Der Ehemann der gebärenden Mutter ist ex lege rechtlicher Vater des Kindes (E. 4.1). Der Dritterzeuger des Kindes ist weder zur Anfechtung der Vaterschaft des Ehemannes noch zur eigenen Anerkennungserklärung befugt (E. 4.2). Aus der betreffenden Gesetzeslage resultiert keine Persönlichkeitsverletzung (E. 4.4.1), ebenso wenig aus der unterlassenen Anfechtung der Vaterschaft durch den Ehemann (E. 4.4.2). Anspruch auf Kenntnis seiner Deszendenten (E. 4.4.3)? Vater; Vaters; Vaterschaft; Persönlichkeit; Kindes; Anspruch; Ehemann; Mutter; Recht; Anfechtung; Beschwerde; Klage; Abstammung; Beschwerdeführer; Genetische; Person; Familie; Kindesverhältnis; Deutschland; Feststellung; Widerrechtlich; Urteil; Gericht; Gesetzes; Ehemannes; Verletze; Herstellung; Familienrecht; Abklärung
141 III 328Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 4 FMedG; Art. 27 Abs. 1, Art. 32 und 70 IPRG; Art. 45 Abs. 2 Ziff. 4 und Art. 252 Abs. 1 ZGB; Art. 7 und 8 ZStV; Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public. Eine kalifornische Geburtsurkunde kann nicht anerkannt werden, wenn die verurkundeten Kindesverhältnisse zu genetisch nicht verwandten Eltern in Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes entstanden sind (E. 2-8). Kindes; Recht; Recht; Beschwerde; Leihmutter; Geburt; Kindesverhältnis; Beschwerdeführer; Kinder; Anerkennung; Leihmutterschaft; Eltern; Schweiz; Public; Person; Ordre; Urteil; Kindesverhältnisse; Genetisch; Personen; Adoption; Rechtlich; Genetische; Personenstand; Geburtsurkunde; Mutter; Schweizerischen; Kalifornische; Personenstandsregister

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-7043/2013RenteAusbildung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Waise; Arbeit; SAK-act; Beruf; Waisen; Waisenrente; Urteil; Recht; Vater; Berufs; Vorinstanz; Vaters; Anspruch; Verfahren; Beschwerdeführers; Erwerb; Volljährig; Rente; Vaterschaft; Volljährigen; Renten; Berufliche; Mutter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ingeborg Schwenzer, Michelle CottierBasler Kommentar, 6.A.2018
Johannes Reich Handkommentar zum Schweizer Privatrecht2016
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