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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Der Art. 252 StPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 252 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH130207Blut- und Urinprobe Beschwerde; Beschwerdeführer; Beamte; Wasser; Untersuchung; Urinprobe; Schuldfähigkeit; Körperliche; Gespuckt; Anordnung; Beschwerdeführers; Staatsanwaltschaft; Gericht; Recht; Entnahm; Verfügung; Polizisten; Urteil; Beamten; Anspucken; Blutentnahme; Gesicht; Angefochtene; Körper; Substanz; Polizeibeamten; Person; Körperlichen
SZBEK 2019 123Untersuchungsbefehl zur Feststellung der FahrunfähigkeitBeschwerde; Beschuldigte; Untersuchung; Staatsanwaltschaft; Blutentnahme; Beschuldigten; Erfolgte; Abzuweisen; Polizei; ärztliche; Fachperson; Medizinische; Mündlich; Feststellung; Akten; Angeordnet; Einsiedeln; Beschwerdeführer; Untersuchungsbefehl; Körperliche; Eingriff; Fahrunfähigkeit; Höfe; Anordnung; Haenni; Zwang
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