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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 252 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 252

Inspecziuns da persunas ed intervenziuns en l’integritad corporala vegnan fatgas d’in medi u d’ina autra persuna medicinala spezialisada.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 252 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH130207Blut- und Urinprobe Beschwerde; Beschwerdeführer; Beamte; Wasser; Untersuchung; Urinprobe; Schuldfähigkeit; Körperliche; Gespuckt; Anordnung; Beschwerdeführers; Staatsanwaltschaft; Gericht; Recht; Entnahm; Verfügung; Polizisten; Urteil; Beamten; Anspucken; Blutentnahme; Gesicht; Angefochtene; Körper; Substanz; Polizeibeamten; Person; Körperlichen
SZBEK 2019 123Untersuchungsbefehl zur Feststellung der FahrunfähigkeitBeschwerde; Beschuldigte; Untersuchung; Staatsanwaltschaft; Blutentnahme; Beschuldigten; Erfolgte; Abzuweisen; Polizei; ärztliche; Fachperson; Medizinische; Mündlich; Feststellung; Akten; Angeordnet; Einsiedeln; Beschwerdeführer; Untersuchungsbefehl; Körperliche; Eingriff; Fahrunfähigkeit; Höfe; Anordnung; Haenni; Zwang
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