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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 251 ZPO vom 2021

Art. 251 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 251 Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs

Das summarische Verfahren gilt insbesondere für folgende Angelegenheiten:

a.
Entscheide, die vom Rechtsöffnungs-, Konkurs-, Arrest- und Nachlassgericht getroffen werden;
b.
Bewilligung des nachträglichen Rechtsvorschlages (Art. 77 Abs. 3 SchKG1) und des Rechtsvorschlages in der Wechselbetreibung (Art. 181 SchKG);
c.
Aufhebung oder Einstellung der Betreibung (Art. 85 SchKG);
d.
Entscheid über das Vorliegen neuen Vermögens (Art. 265a Abs. 1–3 SchKG);
e.
Anordnung der Gütertrennung (Art. 68b SchKG).

1 SR 281.1


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 251 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220218ArrestBeschwerde; Arrest; Beschwerdeführerin; SchKG; Entscheid; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Tatsachen; Gericht; Recht; Rechtlich; Erstinstanzlich; Gebühr; Vermögenswerte; Erstinstanzliche; Beschwerdeverfahren; Gesellschaft; Entscheidgebühr; Partei; IVm; Gungen; Beweismittel; Gesuchs; Arrestgesuch; Schuldner; Urteil; Verfahren; Begründung; Rich; Treten
ZHPS220220ArrestBeschwerde; Arrest; Beschwerdeführerin; SchKG; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Tatsachen; Vorinstanz; Regierung; Gesuch; Gericht; Recht; Gebühr; Gesuchs; Arrestforderung; Erstinstanzlich; Gungen; Partei; Beschwerdeverfahren; Entscheidgebühr; Regierungsstellen; Guthaben; Begründung; Schweiz; Beweismittel; Glaubhaft; Urteil; Kantons; Arrestbegehren; IVm
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB120016Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Gemeindeammann; Verfahren; Entscheid; Urteil; Obergericht; Aufsicht; Horgen; Gericht; Gemeindeammannamt; Pächter; Ausweisung; Wohnhaus; Zivil; Assek; Verfahrens; Kanton; Mietgericht; heutige; Vorinstanz; Vollstreckung; Kantons; Einzelgericht; Verlassen; Bezirksgericht; Rechtskraft; Aufsichtsbeschwerde; Räumen
BSZB.2019.1 (AG.2019.341)fristlose KündigungBerufung; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Erfahren; Berufungsbeklagten; Partei; Zivilgericht; Vertretung; Verfahren; Parteien; Vertreter; Arbeitsverhältnis; Gemäss; Werden; Entscheid; Februar; Beweis; Zivilgerichts; Gericht; Qualifizierte; Einvernehmlich; Beruflich; Behauptet; Angefochtene; Erstinstanzlich; Beantragt; Zwischen; Vertreten; Berufungsverfahren; Zeugen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 324 (5A_626/2018)Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG; Art. 9 BV; Zulassung unechter Noven im Beschwerdeverfahren. Prüfung, ob es sich mit Art. 9 BV verträgt, gestützt auf Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG im Beschwerdeverfahren gegen den Arresteinspracheentscheid unechte Noven zuzulassen (E. 6). Noven; SchKG; Arrest; Beschwerde; Unechte; Recht; Urteil; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdeverfahren; Tatsachen; Gesetzgeber; Auslegung; Kantons; Echter; Obergericht; Unechter; Echten; Konkurs; Zulassung; Entscheid; Arresteinsprache; Botschaft; Bundesgericht; Schuldbetreibung; Hinweis; Einsprache
140 III 41 (5A_344/2013)Art. 85 SchKG; Klage auf Aufhebung oder Einstellung der Betreibung. Der Betriebene kann die Klage gemäss Art. 85 SchKG vor Beseitigung des Rechtsvorschlages erheben und durch Urkunden das Nichtbestehen der Schuld beweisen (E. 3). SchKG; Betreibung; Beschwerde; Klage; Schuld; Urkunde; Urkunden; Recht; Beschwerdeführer; Forderung; Nichtbestehen; Urteil; Obergericht; Schuldbetreibung; Beschwerdegegnerin; Konkurs; Aufhebung; GILLIÉRON; Beweis; Nachweis; Schuldner; Tilgung; Negative; Zahlungsbefehl; Beschwerdeführers; Urkundenbeweis; Rechtsvorschlages; Entschied

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-8470/2010Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungSchwerde; Beschwerde; Vorinstanz; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Verfügung; Beiträge; Bundes; Beitrags; Alter; Betreibung; Rechnung; Auffangeinrichtung; Arbeitnehmer; BVGer; Arbeitnehmerin; Gebühr; Gebühren; Arbeitgeber; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Rechtsvorschlag; Betreibungs; Vorsorge; Setze; Angefochtene; Begründung; Arbeitgeberin; Beitragsforderung
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