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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 251 CPS dal 2022

Art. 251 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 251

269

1. Chiunque, al fine di nuocere al patrimonio o ad altri diritti di una persona o di procacciare a sé o ad altri un indebito profitto,

forma un documento falso od altera un documento vero, oppure abusa dell’altrui firma autentica o dell’altrui segno a mano autentico per formare un documento sup­positizio, oppure attesta o fa attestare in un documento, contrariamente alla verità, un fatto di importanza giuri­dica,

o fa uso, a scopo d’inganno, di un tale documento,

è punito con una pena detentiva sino a cinque anni o con una pena pecuniaria.

2. Nei casi di esigua gravità, può essere pronunciata la pena detentiva sino a tre anni o una pena pecuniaria.

269 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 17 giu. 1994, in vigore dal 1° gen. 1995 (RU 1994 2290; FF 1991 II 797).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 251 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220053Gewerbsmässigen Betrug etc.Schuldig; Beschuldigte; Versicherung; Rungen; Reise; Beschuldigten; Vorinstanz; Prot; Berufung; Sinne; Betrug; Schaden; Anklage; Urkunde; Versicherungen; Betrugs; Staatsanwaltschaft; Urteil; Landes; Verteidigung; Schung; Urkunden; Hinsichtlich; Gewerbsmässig; Verfahren; Dossier; Recht; Reiseversicherung; Sodann; Freiheitsstrafe
ZHPC220022Ehescheidung (unentgeltliche Rechtspflege)Beschwer; Beschwerde; Beklagten; Verfügung; Unentgeltliche; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Rechtspflege; Gesuch; Amtsblatt; Rechtsmittel; Gericht; Kantons; Rechtsbeistand; Rechtsanwalt; Vorinstanzliche; Beschwerdeverfahren; Schuldig; Unentgeltlicher; Publikation; Parteien; Mitteilung; Vorinstanzlichen; Leistung; Entlassung; Bundesgericht; Eingabe; Frist; Prozesskostenvorschusses
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDGS.2019.28 (AG.2021.231)Ausstandsgesuch (BGer 1B_265/2021)Präsident; Gesuch; Gesuchsteller; Gesuchstellerin; Ausstand; Verfahren; Verfahrens; Berufung; Bundesgericht; Befangenheit; Welche; Ausstandsgesuch; Präsidentin; Partei; Entscheid; Richter; Verfügung; Berufungsverfahren; Stellung; Stellt; Bereits; Vernehmlassung; Parteien; Januar; Stellungnahme; Beschwerde; Eingabe; Genommen; Seiner; Weiter
BSBES.2020.177 (AG.2021.12)VerfahrenseinstellungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Verfahren; Beschwerdegegner; Staatsanwalt; Beschuldigte; Werden; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Urkunde; Unterschrift; Angefochten; Welche; Generalvollmacht; Eingereicht; Angefochtene; Anzeige; Sprechen; Urkundenfälschung; Verfügung; Entscheid; Beschuldigten; Anzeigesteller; Diesem; Vorliegend; Anzeigestellerin; Angefochtenen; Seiner; Rechtlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 36 (6B_895/2019)
Regeste
Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
Anschlussberufung; Berufung; Beschwerde; Beschwerdegegner; Partei; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Frist; Urteil; Beschwerdeführerin; Gültig; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Rechtsmittel; Läge; Berufungserklärung; StBOG; Parteien; Erhoben; Antrag; Mehrfachen; Qualifizierten; Erklärte
145 IV 190 (6B_1237/2018)Art. 30 Abs. 1, Art. 33 und 110 Abs. 4 StGB; Art. 10 Abs. 3, Art. 76 ff., 120 und 304 Abs. 1 StPO; Protokollierung des mündlichen Strafantrags; Beweis des gültigen Strafantrags; Desinteresse des Geschädigten am Strafverfahren. Ein mündlicher Strafantrag kann auch in einem Polizeirapport protokolliert werden (E. 1.3). Ein Polizeirapport, in welchem vermerkt ist, dass ein Strafantrag gestellt wurde, ist als Urkunde im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB zu qualifizieren. Die Unterschrift des rapportierenden Polizeibeamten ist nicht zwingend. Entscheidend ist, dass aus dem Polizeirapport hervorgeht, wer diesen verfasst hat. Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die Anzeige erstattende Person das Protokoll unterzeichnet (E. 1.4). Ob ein gültiger Strafantrag vorliegt, ist vom Staat zu beweisen (E. 1.5.1). Der Verzicht auf die Stellung als Privatkläger gilt nicht als Rückzug des Strafantrags im Sinne von Art. 33 StGB. Wird der Strafantrag nicht ausdrücklich zurückgezogen, ist das Strafverfahren trotz Desinteresse des Geschädigten fortzusetzen (E. 1.5.2). Antrag; Polizei; Polizeirapport; Verfahren; Protokoll; Geschädigte; Beschwerde; Beschwerdeführer; Mündlich; Privatkläger; Antrags; Person; Geschädigten; Gültig; Polizeirapporte; Urteil; Unterschrift; Recht; Mündliche; Verfahren; Staat; Schriftlich; Polizeirapporten; Protokollierung; Urkunde; Vorverfahren; Schaden;

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5250/2018PersonensicherheitsprüfungenBeschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Zustellung; Risikoerklärung; Vertrauen; Verfahren; Verfügung; Auskunft; Frist; Zustellungsversuch; Basel; Bundesverwaltungsgericht; Sendung; Zugestellt; Person; Fachstelle; Unentgeltliche; Urteil; Verfahrens; Entschädigung; Partei; Akten; Hinweis; Praxis; Angefochten; Treff; Datum; Behörde
D-2666/2017AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; Recht; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Beschwerdeführers; Urteil; Verwerflich; Flüchtling; Schweiz; Asylwiderruf; Verletzt; Handlung; Delikte; Verwerfliche; Taten; Begangen; Urkunde; Voraussetzungen; Freiheitsstrafe; Akten; Widerruf; Rechtsvertreter; Vorinstanz; Verschulden

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.9Bundes; Urteil; Kammer; Bundesstrafgerichts; Berufung; Beschwerde; Gericht; Begründet; Urteils; Schriftlich; Partei; Amtlich; Einzelrichter; Verfahren; StPO; StBOG; Beschwerdekammer; Mündlich; Amtliche; Schriftliche; Urkunde; ISv; Falschen; Tribunal; Parteien; Berufungskammer; Gerichtsgebühr; Verteidigung; Eidgenossenschaft
BB.2021.203Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Einstellung; Urteil; Recht; Bestechung; Geldwäscherei; Filter; Hinzufügen; öffnen; Beschwerdegegnerin; Bundes; Anklage; Verfahren; Kammer; Urteile; Urkunde; Fremde; Entscheid; Urkundenfälschung; Verfahrensakten; Amtsträger; Bezug; Fremder; Fahrensakten; Einstellungsverfügung; Rechtsverweigerung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Markus BoogBasler Kommentar, Strafrecht II2019
MARKUS BOOGBasler Kommentar, Strafrecht2013
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