E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 251SCC from 2022

Art. 251 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 251

268

1. Any person who with a view to causing financial loss or damage to the rights of another or in order to obtain an unlawful advantage for himself or another,

produces a false document, falsifies a genuine document, uses the genuine signature or mark of another to produce a false document, falsely certifies or causes to be falsely certified a fact of legal significance or,

makes use of a false or falsified document in order to deceive,

shall be liable to a custodial sentence not exceeding five years or to a monetary penalty.

2. In particularly minor cases, a custodial sentence not exceeding three years or a monetary penalty may be imposed.

268 Amended by No I of the FA of 17 June 1994, in force since 1 Jan. 1995 (AS 1994 2290 2307; BBl 1991 II 969).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 251 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220053Gewerbsmässigen Betrug etc.Schuldig; Beschuldigte; Versicherung; Rungen; Reise; Beschuldigten; Vorinstanz; Prot; Berufung; Sinne; Betrug; Schaden; Anklage; Urkunde; Versicherungen; Betrugs; Staatsanwaltschaft; Urteil; Landes; Verteidigung; Schung; Urkunden; Hinsichtlich; Gewerbsmässig; Verfahren; Dossier; Recht; Reiseversicherung; Sodann; Freiheitsstrafe
ZHPC220022Ehescheidung (unentgeltliche Rechtspflege)Beschwer; Beschwerde; Beklagten; Verfügung; Unentgeltliche; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Rechtspflege; Gesuch; Amtsblatt; Rechtsmittel; Gericht; Kantons; Rechtsbeistand; Rechtsanwalt; Vorinstanzliche; Beschwerdeverfahren; Schuldig; Unentgeltlicher; Publikation; Parteien; Mitteilung; Vorinstanzlichen; Leistung; Entlassung; Bundesgericht; Eingabe; Frist; Prozesskostenvorschusses
Dieser Artikel erzielt 134 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDGS.2019.28 (AG.2021.231)Ausstandsgesuch (BGer 1B_265/2021)Präsident; Gesuch; Gesuchsteller; Gesuchstellerin; Ausstand; Verfahren; Verfahrens; Berufung; Bundesgericht; Befangenheit; Welche; Ausstandsgesuch; Präsidentin; Partei; Entscheid; Richter; Verfügung; Berufungsverfahren; Stellung; Stellt; Bereits; Vernehmlassung; Parteien; Januar; Stellungnahme; Beschwerde; Eingabe; Genommen; Seiner; Weiter
BSBES.2020.177 (AG.2021.12)VerfahrenseinstellungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Verfahren; Beschwerdegegner; Staatsanwalt; Beschuldigte; Werden; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Urkunde; Unterschrift; Angefochten; Welche; Generalvollmacht; Eingereicht; Angefochtene; Anzeige; Sprechen; Urkundenfälschung; Verfügung; Entscheid; Beschuldigten; Anzeigesteller; Diesem; Vorliegend; Anzeigestellerin; Angefochtenen; Seiner; Rechtlich
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 36 (6B_895/2019)
Regeste
Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
Anschlussberufung; Berufung; Beschwerde; Beschwerdegegner; Partei; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Frist; Urteil; Beschwerdeführerin; Gültig; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Rechtsmittel; Läge; Berufungserklärung; StBOG; Parteien; Erhoben; Antrag; Mehrfachen; Qualifizierten; Erklärte
145 IV 190 (6B_1237/2018)Art. 30 Abs. 1, Art. 33 und 110 Abs. 4 StGB; Art. 10 Abs. 3, Art. 76 ff., 120 und 304 Abs. 1 StPO; Protokollierung des mündlichen Strafantrags; Beweis des gültigen Strafantrags; Desinteresse des Geschädigten am Strafverfahren. Ein mündlicher Strafantrag kann auch in einem Polizeirapport protokolliert werden (E. 1.3). Ein Polizeirapport, in welchem vermerkt ist, dass ein Strafantrag gestellt wurde, ist als Urkunde im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB zu qualifizieren. Die Unterschrift des rapportierenden Polizeibeamten ist nicht zwingend. Entscheidend ist, dass aus dem Polizeirapport hervorgeht, wer diesen verfasst hat. Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die Anzeige erstattende Person das Protokoll unterzeichnet (E. 1.4). Ob ein gültiger Strafantrag vorliegt, ist vom Staat zu beweisen (E. 1.5.1). Der Verzicht auf die Stellung als Privatkläger gilt nicht als Rückzug des Strafantrags im Sinne von Art. 33 StGB. Wird der Strafantrag nicht ausdrücklich zurückgezogen, ist das Strafverfahren trotz Desinteresse des Geschädigten fortzusetzen (E. 1.5.2). Antrag; Polizei; Polizeirapport; Verfahren; Protokoll; Geschädigte; Beschwerde; Beschwerdeführer; Mündlich; Privatkläger; Antrags; Person; Geschädigten; Gültig; Polizeirapporte; Urteil; Unterschrift; Recht; Mündliche; Verfahren; Staat; Schriftlich; Polizeirapporten; Protokollierung; Urkunde; Vorverfahren; Schaden;

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5250/2018PersonensicherheitsprüfungenBeschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Zustellung; Risikoerklärung; Vertrauen; Verfahren; Verfügung; Auskunft; Frist; Zustellungsversuch; Basel; Bundesverwaltungsgericht; Sendung; Zugestellt; Person; Fachstelle; Unentgeltliche; Urteil; Verfahrens; Entschädigung; Partei; Akten; Hinweis; Praxis; Angefochten; Treff; Datum; Behörde
D-2666/2017AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; Recht; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Beschwerdeführers; Urteil; Verwerflich; Flüchtling; Schweiz; Asylwiderruf; Verletzt; Handlung; Delikte; Verwerfliche; Taten; Begangen; Urkunde; Voraussetzungen; Freiheitsstrafe; Akten; Widerruf; Rechtsvertreter; Vorinstanz; Verschulden

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.9Bundes; Urteil; Kammer; Bundesstrafgerichts; Berufung; Beschwerde; Gericht; Begründet; Urteils; Schriftlich; Partei; Amtlich; Einzelrichter; Verfahren; StPO; StBOG; Beschwerdekammer; Mündlich; Amtliche; Schriftliche; Urkunde; ISv; Falschen; Tribunal; Parteien; Berufungskammer; Gerichtsgebühr; Verteidigung; Eidgenossenschaft
BB.2021.203Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Einstellung; Urteil; Recht; Bestechung; Geldwäscherei; Filter; Hinzufügen; öffnen; Beschwerdegegnerin; Bundes; Anklage; Verfahren; Kammer; Urteile; Urkunde; Fremde; Entscheid; Urkundenfälschung; Verfahrensakten; Amtsträger; Bezug; Fremder; Fahrensakten; Einstellungsverfügung; Rechtsverweigerung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Markus BoogBasler Kommentar, Strafrecht II2019
MARKUS BOOGBasler Kommentar, Strafrecht2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz