1 Verspätete Konkurseingaben können bis zum Schlusse des Konkursverfahrens angebracht werden.
2 Der Gläubiger hat sämtliche durch die Verspätung verursachten Kosten zu tragen und kann zu einem entsprechenden Vorschusse angehalten werden.
3 Auf Abschlagsverteilungen, welche vor seiner Anmeldung stattgefunden haben, hat derselbe keinen Anspruch.
4 Hält die Konkursverwaltung eine verspätete Konkurseingabe für begründet, so ändert sie den Kollokationsplan ab und macht die Abänderung öffentlich bekannt.
5 Der Artikel 250 ist anwendbar.
A. Zweite GläubigerversammlungKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS190160 | Einschreiben vom 6. Juni 2019 in einem Konkurs (Beschwerde über ein Konkursamt) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Konkurs; Kollokation; Kollokationsplan; Forderung; SchKG; Verfügung; Konkursamt; Verfahren; Nichtigkeit; Aufsichtsbehörde; Bundesgericht; Vorinstanz; Nichtig; Verteilung; Streichung; Konkursamtes; Verteilungsliste; Urteil; Entscheid; Kollokationsprozess; Stiftung; Obergericht; Aufschiebende; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Konto; Vorbringen |
ZH | NE180005 | Kollokation | Konkurs; Forderung; Ausländische; Schweiz; Recht; Forderungen; Liquidator; Vorinstanz; Hilfskonkurs; Konkursmasse; Gläubiger; Ausländischen; Berufung; Vertrauen; Nachlassverfahren; Vertrauens; Entscheid; Beklagten; Hilfskonkursmasse; Forderungsanmeldung; Angemeldet; Kollokation; Urteil; Bundesgericht; Angemeldete; Anerkennung; Läge |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2018.30 (AG.2018.688) | Ausstand | Beschwerde; Konkurs; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Konkursverwalter; Ausstand; Konkursamt; Aufsichtsbehörde; Gerichts; AaO; Partei; Ausstands; Entscheid; Verfahren; Werden; Gerichtsperson; Befangenheit; Forderung; Verfügung; Schreiben; Gemäss; Kommentar; [Hrsg]; Begründe; Auflage; Anschein; Gelten; August; Konkursamts; Verfahrens |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 355 (5A_29/2014) | Art. 6 Abs. 2 ZPO; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung betreibungsrechtlicher Klagen mit Reflexwirkung auf das materielle Recht. Eine Einlassung ist ausgeschlossen (E. 2). | Handelsgericht; Beschwerde; Zuständigkeit; Recht; Klage; Sachlich; Betreibungs; Zivil; Streit; Klagen; Beschwerdeführerin; Betreibungsrechtliche; Prozess; Sachliche; Kanton; Materielle; Reflexwirkung; Geschäftliche; Partei; Streitigkeit; Gerichtliche; Widerspruchsklage; Beschwerdegegnerin; Materiellrechtliche; Handelsrechtlich; Handelsgerichts; GOG/ZH; Handelsgerichte; Botschaft; Zivilprozessordnung |
138 III 437 (5A_772/2011) | Art. 251 Abs. 1 SchKG; verspätete Konkurseingaben. Versehentlich bei der Kollokation übergangene Ansprachen können wie verspätete Konkurseingaben bis zum Schluss des Konkursverfahrens berücksichtigt werden (E. 4). | Konkurs; SchKG; Beschwerde; Kollokation; Konkursverfahren; Forderung; Entscheid; Aufsichtsbehörde; Konkursamt; Kollokationsplan; Konkursverfahrens; Verteilung; Schuldbetreibung; Konkurseingabe; Recht; Vorinstanz; Verspätet; Verspätete; Nachträglich; Beschwerdeführer; Konkursrichter; Angemeldet; Auffassung; Gläubiger; Urteil; Gemeldete; Eingabe; Angemeldete; Konkursschluss; Konkurs |