1 La perquisiziun da persunas cumpiglia la controlla da la vestgadira, dals objects, dals recipients e dals vehichels che las persunas han cun sai, da la surfatscha dal corp sco er da las averturas dal corp e da las chavorgias dal corp visiblas.
2 Perquisiziuns che pertutgan las parts intimas da las persunas pertutgadas vegnan fatgas da persunas da la medema schlattaina u d’in medi, nun che la mesira na supportia nagin retard.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH170071 | Verfahrenshandlungen der Polizei / Erstellung eines DNA-Profils | Beschwerde; Polizei; Beschwerdeführer; Leibesvisitation; Recht; Person; Stadtpolizei; Recht; Beschwerdeführers; Rechtsdienst; Erhoben; Handfesseln; Verhältnismässig; Verfahren; Kantons; Angehaltene; Schriftlich; Eltern; Durchsuchung; Zürich; Stellung; Unverhältnismässig; Teilweise; Polizeiposten; Personen; Massnahme; Minderjährigen; Bundesgerichts; Entkleidung |
SH | Nr. 51/2009/25A | Art. 234 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 und Art. 262 Abs. 2 StPO. Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft verbunden mit einem Antrag auf Freispruch | Anklage; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gericht; Kanton; Kantons; Richter; Zweifel; Klagte; Angeklagte; Verfahren; Angeklagten; Kantonsgericht; Freispruch; Anklageschrift; Einzelrichter; Rechtlich; Recht; Verhalten; Kantonsgerichts; Einzelrichterin; Schriftlich; Erheben; Hinweis; Beurteilung; Rechtlicher; Anklageerhebung; Verfahren; Gericht; Schriftliche |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
126 I 19 | Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 4 aBV, Art. 29 Abs. 2 BV); von der Anklage abweichende rechtliche Würdigung im Strafurteil. Direkt gestützt auf den Anspruch auf rechtliches Gehör hat ein Angeklagter Anspruch darauf, zu einer von der Anklage abweichenden rechtlichen Würdigung des ihm vorgeworfenen Sachverhalts Stellung nehmen zu können, wenn eine schärfere Strafe droht (E. 2c/aa; Bestätigung der Rechtsprechung); Gleiches gilt, wenn der Betroffene wegen eines anderen Straftatbestands als in der Anklage beantragt verurteilt werden soll und er nicht mit der neuen Würdigung rechnen musste, es sei denn, eine Anhörung hätte keine Auswirkung auf die Ausübung seiner Verteidigungsrechte haben können (E. 2d/bb; Präzisierung der Rechtsprechung). Eine Bestrafung wegen Verletzung einer anderen Verkehrsregel ist eine Verurteilung wegen eines anderen Straftatbestands (E. 2d/aa). Damit musste der Angeklagte im vorliegenden Fall nicht rechnen und dies hatte Auswirkungen auf die Ausübung seiner Verteidigungsrechte (E. 2e). | Anklage; Urteil; Anspruch; Beschwerde; Geschwindigkeit; Gehör; Urteil; Rechtliches; Kantons; Klagte; Beschwerdeführer; Würdigung; Recht; Angeklagte; Verurteilung; Staatsanwalt; Vorgeworfen; Beantragt; Rechnen; Staatsanwaltschaft; Sachverhalt; Kantonsgerichtspräsident; Rechtsprechung; Schuldig; Anklagegrundsatz; Unangemessen; Gericht; Obergericht |