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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 250 StGB vom 2020

Art. 250 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 250 Geld und Wertzeichen des Auslandes

Geld und Wertzeichen des Auslandes

Die Bestimmungen dieses Titels finden auch Anwendung auf Metallgeld, Papiergeld, Banknoten und Wertzeichen des Auslandes.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.43Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB)
Mehrfaches In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB) und Gehilfenschaft dazu (Art. 242 Abs.1 i.V.m. Ari. 250 i.V.m. Art. 25 StGB)
Mehrfaches Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB) und Gehilfenschaft dazu (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 i.V.m. Art. 25 StGB).
IVm; Bundesstrafgericht; Kammer; Bundesstrafgerichts; Beschwerde; Urteil; Berufung; Falschen; Beschlagnahmte; Banknote; Schriftlich; Verfahren; Banknoten; Begründet; Beschlagnahmten; Vollzug; Geldes; Einzelrichterin; Gehilfenschaft; Bezahlen; Person; StBOG; Akten; Beschreibung; Urteils; Beschwerdekammer; Zustimmung; Amtlich; Partei
SK.2013.40Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 250 StGB), Gehilfenschaft zu Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 25 und Art. 250 StGB), Lagern falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB), versuchter Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Gehilfenschaft zu versuchtem Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 und Art. 25 StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB). Schuld; Schuldig; Bundes; Beschuldigte; Falsch; Betrug; Falschgeld; Recht; Falsche; Anklage; Konto; Gericht; Fälscht; Verfahren; Reich; Bundesanwalt; Beschuldigten; Bundesanwaltschaft; Falschen; Geldes; Betrugs; Täter; Vereinbarung; Urteil; Gefälscht; Hinsicht
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