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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 25 VwVG vom 2022

Art. 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 25

1 Die in der Sache zuständige Behörde kann über den Bestand, den Nichtbestand oder den Umfang öffentlichrechtlicher Rechte oder Pflichten von Amtes wegen oder auf Begehren eine Feststellungs­ver­fügung treffen.

2 Dem Begehren um eine Feststellungsverfügung ist zu entsprechen, wenn der Ge­suchsteller ein schutzwürdiges Interesse nachweist.

3 Keiner Partei dürfen daraus Nachteile erwachsen, dass sie im berechtigten Ver­trauen auf eine Feststellungsverfügung gehandelt hat.

Fbis. Verfügung über Realakte

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2018/29Entscheid Art. 49 Abs. 2 ATSG: Unzulässigkeit einer Feststellungsverfügung. Rechtswidrigkeit des Einspracheentscheids und mithin Aufhebung desselben (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juni 2019, UV 2018/29). Beschwerde; Suva-act; Verfügung; Sprach; Sicherte; Massage; Versicherte; Medizinische; Kosten; Einsprache; Schreiben; August; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Rechts; Künftige; Behandlung; Einspracheentscheid; Dezember; Versicherten; Feststellung; Feststellungsverfügung; Durchgeführt; Behandlungen; Medizinischen; Januar; Rechtsgestaltend; Zeitraum; Bestimmt
SGIV 2007/194Entscheid Art. 49 Abs. 2 ATSG, Art. 59 ATSG. Nichteintreten auf ein im Rahmen des IV- Verfahrens beschwerdeweise gestelltes Gesuch um Feststellung, dass die bei der Invaliditätsbemessung unbestrittenermassen als nichterwerbstätige Hausfrau zu qualifizierende Versicherte im Erwerbsbereich nicht arbeitsfähig wäre. Mit dem Feststellungsurteil im IV-Verfahren wollte die Beschwerdeführerin eine Änderung der rechtskräftigen EL-Verfügung ihres Ehemanns erreichen, in der ihr ein hypothetisches Erwerbseinkomen angerechnet wurde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. August 2008, IV 2007/194). Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Verfügung; Feststellung; Beschwerdegegnerin; Ehemann; Rechtsvertreter; Haushalt; Hausfrau; Feststellungsverfügung; Gericht; Stehen; Unentgeltliche; Würde; Versicherte; Ehemanns; Gerichts; Interesse; Darauf; Verfahren; Stellt; EL-Verfügung; Gegeben; Entsprechen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR140006Rekurs gegen den Beschluss eines Bezirksgerichts betr. Nichtbeförderung zum GerichtsschreiberRekurrent; Rekurrenten; Gericht; Rekurs; Gerichtsschreiber; Rekursgegnerin; Beförderung; Recht; Verfahren; Nichtbeförderung; Anspruch; Mitarbeiter; Entscheid; Mitarbeiterbeurteilung; Verfahrens; Verfügung; Bewerber; Verletzung; Erlass; Arbeit; Bezirksgericht; Mobbing; Anstellung; Beschluss; Vizepräsident; Person; Gefunden
ZHVB.2007.00118Frage des Anfechtungsinteresses bei der Verweigerung der Umadressierung einer LiegenschaftStrasse; Recht; Beschwerde; Verwaltung; Liegenschaft; M-Strasse; Verfügung; Verwaltungs; Rekurs; Beschwerdeführerin; Bezirksrat; Bundes; Gemeinderat; P-Strasse; Rechtlich; Zufahrt; Umadressierung; Rechtsprechung; Handlung; Rekurrentin; Notzufahrt; Gesuch; Bosshart; Rechtsschutz; Rechtsmittel; Adressierung; Anfechtbar; Interesse; Handlungen; Beschluss
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 38 (9C_474/2019) Art. 25 und 25a VwVG ; Art. 25 und 32 KVG ; Art. 65, 65d-65g, 66a KVV; Gesuch um Erlass einer Verfügung im Rahmen eines "Health Technology Assessment (HTA)". Das zur Thematik des Einsatzes von Arzneimitteln mit einem bestimmten Wirkstoff zur Behandlung entsprechender Krankheiten eingeleitete "Health Technology Assessment (HTA)" führt als Instrument zur Erarbeitung einer Entscheidgrundlage möglicherweise, nicht aber zwingend zur Einleitung eines Arzneimittelüberprüfungsverfahrens nach KVV. Es weist auf Grund seiner spezifischen Ausgestaltung nicht die Qualität eines Verwaltungsverfahrens auf. Der Anspruch auf Erlass einer Verfügung nach Art. 25 oder 25a VwVG ist deshalb zu verneinen (E. 4.3.2, 6 und 7). Verwaltung; Recht; Verfügung; Verfahren; Beschwerde; Verwaltungsverfahren; Bericht; Rechtlich; Leistungen; Erlass; Bundes; Beschwerdeführerin; HTA-Bericht; Entscheid; Arzneimittel; Anspruch; Handlung; Realakt; Hinweis; Person; Empfehlung; BACHMANN; Assessment; Hinweise; Handlungen; Medizinische; Überprüfung; Interesse
144 II 233 (2C_601/2016)Art. 25a VwVG; Art. 197 Abs. 1, 4 und 5 StGB; Art. 11 Abs. 1 BV; Rechtsschutz gegen die Kampagne "LOVE LIFE - bereue nichts" als Realakt in der Form einer amtlichen Warnung und Empfehlung in generell-abstrakter Struktur. Die Kampagne "LOVE LIFE - bereue nichts" ist eine amtliche Warnung und Empfehlung; sie ist ein Realakt in generell-abstrakter Struktur und eine Handlung i.S.v. Art. 25a Abs. 1 VwVG (E. 4). Schutzwürdiges Interesse und Berühren von Rechten und Pflichten i.S.v. Art. 25a Abs. 1 VwVG (E. 7). Der "Anspruch auf einen besonderen Schutz" nach Art. 11 Abs. 1 BV hängt von den jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen ab; Grenzen in Bezug auf Informationskampagnen mit sexuellem Inhalt (E. 8.2); Anwendung auf den konkreten Fall (E. 8.3 und 8.4). Recht; Kinder; Sexuell; Jugendliche; Recht; Handlung; Kampagne; Realakt; Schutz; Handlungen; Warnung; LOVE; Jugendlichen; Warnungen; Rechte; Bundes; Sexuellen; Realakte; Darstellung; Darstellungen; Rechtlich; Bilder; Besonderen; Pflichten; TSCHANNEN; Beschwerde; Person; Entwicklung; Empfehlung; Abstrakt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2885/2021Öffentliches BeschaffungswesenBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vergabe; Zuschlag; Bundes; Vergabestelle; "; Zuschlags; Verfügung; Auftrag; Bundesverwaltung; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Feststellung; Bewertung; Dienstleistung; SIMAP; Leistung; Sicherheit; Rastplatz; Vorliegende; Schrieb; Beschaffung; Angefochten; Staatsvertragsbereich; Zuschlagsempfängerin; Punkte; Referenznummer; Angebot
A-2686/2020MehrwertsteuerLeistung; Müesli; MWSTG; Steuer; Adventskalender; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Gesamtleistung; Tungen; Urteil; Kalender; Leistungen; Wirtschaftlich; Mehrwertsteuer; BVGer; Steuerperiode; Karton; Überraschungseffekt; Konsum; Verjährung; Konsument; Vorinstanz; Bedruckte; Selbständig; MWSTG]:; Müeslidose; Recht; Hauptleistung; Nebenleistung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
BEATRICE WEBER-DÜRLER Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren [VwVG], Zürich2008
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