E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Art. 25 VVG vom 2020

Art. 25 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) drucken

Art. 25-271


1 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 17. Dez. 2004, mit Wirkung seit 1. Jan. 2006 (AS 2005 5245; BBl 2003 3789).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 25 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2006.70Entscheid Art. 4 VVG und Art. 6 aVVG. Der Versicherungsnehmer einer 1991 abgeschlossenen Lebens-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung machte bei der Versicherung im Jahr 2003 Rentenleistungen wegen voller Arbeitsunfähigkeit geltend. Nach Einholen von Auskünften bei angesichts der Krankengeschichte massgeblichen Stellen erklärte die Versicherung wegen Verletzung der Anzeigepflicht bei Vertragsschluss den Rücktritt vom Vertrag. Im Berufungsverfahren war zu entscheiden, ob die vom Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss gemachten Angaben objektiv und subjektiv als Anzeigepflichtverletzung zu taxieren waren und ob die Rücktrittserklärung der Versicherung den einschlägigen Anforderungen genügte (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 10. April 2007, BZ.2006.70). Kläger; Beklagte; Rücktritt; Klinik; Anzeigepflicht; Rücktritts; Versicherung; Fragen; Behandlung; Gefahr; Beantwortet; Hätte; Krankheit; Gefahrstatsache; Anzeigepflichtverletzung; Beklagten; Vertrag; Stellt; Aufenthalt; Störung; Handelt; Klägers; Versicherer; Stelle; Antrag; Bekannt; Psychische; Weiter
GRVB-02-13FührerausweisentzugAlkohol; Berufung; Fungskläger; Rufungskläger; Berufungskläger; Kehrs; Stinenz; Recht; Ausweis; Teilung; Gutachter; Rerausweis; Führerausweis; Recht; Graubünden; Verfügung; Nachweis; Gutachten; Holabstinenz; Sicherung; Trunksucht; Alkoholabstinenz; Führerausweises; Dererteilung; Rungsentzug
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz