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Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA)

Art. 25 LAA de 2023

Art. 25 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA) drucken

Art. 25

Montant

1 L’indemnité pour atteinte à l’intégrité est allouée sous forme de prestation en capi­tal. Elle ne doit pas excéder le montant maximum du gain annuel assuré à l’époque de l’accident et elle est échelonnée selon la gravité de l’atteinte à l’intégrité.

2 Le Conseil fédéral édicte des prescriptions détaillées sur le calcul de l’indemnité.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 25 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG080158ForderungRecht; Regress; Geschädigte; Klagt; Klagte; Digten; Klagten; Geschädigten; Beklagten; Unfall; Rückgriff; Versicherung; Partei; Schaden; Leistung; Klage; Forderung; Versicherer; Rückgriffs; Leistungen; Verjährung; Ansprüche; Parteien; Gericht; StVÜ; Schadens
SOVSBES.2019.140UnfallversicherungSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Sicher; Fähig; Schmerz; Gutachten; Arbeit; Radialis; Rechts; Könne; Weiter; Befund; Gutachter; Unfall; Medizinisch; Untersuchung; Neurologisch; SA-Nr; Medizinische; Rechte; Neurologische; Nehmen; Rechten; Oberarm; Stellt; Welche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2018/47Entscheid Art. 18 UVG. Art. 24 f. UVG. Art. 45 Abs. 1 UVG. Würdigung medizinischer Berichte, weitere Abklärungen erübrigen sich. Einkommensvergleich. Bestätigung der zugesprochenen Rente und Integritätsentschädigung. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. März 2020, UV 2018/47). Suva-act; Beschwerde; Schulter; Pract; Beschwerdeführer; Beurteilung; Integritätsschaden; Arbeit; Recht; Unfall; Integritätsentschädigung; Beschwerdegegnerin; Rechte; Medizinische; Linke; Peter; Rechtsanwalt; Rechten; Person; Einsprache; Linken; Höhe; Beschwerdeführers; Arbeitsunfähigkeit; Akten; Anspruch; Adaptierte; Behandlung; Tabellen; Beantragt
SGUV 2018/8Entscheid Art. 24 UVG. Beweislosigkeit betreffend die geklagte neuropsychologische Funktionsstörung. Kein Anspruch auf eine Integritätsentschädigung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2019, UV 2018/8). Beschwerde; Suva-act; Beschwerdeführer; Integrität; Neuropsychologisch; Neuropsychologische; Unfall; Leistung; Neuropsychologischen; Integritätsentschädigung; Invalidität; Organische; Psychosyndrom; Kognitive; Recht; Aggravation; Untersuchung; Beurteilung; Ärzte; Anspruch; Hinweis; Leichte; Neurologisch; Organischen; Beschwerdegegnerin; Kognitiven; Frontobasal; Unfallversicherung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 V 394 (8C_927/2010)Art. 6 Abs. 1 UVG; Art. 2 Abs. 2 ZGB; Art. 5 Abs. 3 BV; rechtsmissbräuchliches Verhalten. Das Verhalten einer UVG-versicherten Person, welche den bereits aus Haftpflichtrecht vergüteten Schaden aus einem Unfallereignis ein zweites Mal beim Unfallversicherer geltend macht und gleichzeitig mit ihrem Prozessverhalten die Verjährung von dessen Regressanspruch bewirkt hat, wird als rechtsmissbräuchlich beurteilt (E. 6-8). Unfall; Beschwerde; Leistung; Haftpflicht; Beschwerdeführerin; Leistungen; Haftpflichtige; Haftpflichtigen; Schaden; Recht; Unfallversicherung; Erhalte; Urteil; Ansprüche; Bundesgericht; Vergleich; Helsana; Zeitpunkt; Beschwerdegegnerin; Verhalten; Ereignis; Arbeitgeberin; Subrogation; Parteien;Unfallversicherer; Bundesgerichts; Kanton; Regress
127 V 456Art. 24 Abs. 2 und Art. 25 Abs. 1 UVG: Berechnungsgrundlage für die auf Grund eines Rückfalls oder einer Spätfolge festgesetzte Integritätsentschädigung. Massgebend ist der Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes am Unfalltag. Hat sich der Unfall vor Inkrafttreten des UVG (1. Januar 1984) ereignet, ist vom Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes am 1. Januar 1984 auszugehen.
Integrität; Integritätsentschädigung; Unfall; Spätfolge; Spätfolgen; Rückfällen; Höchstbetrag; Jahresverdienstes; Fällen; Rückfall; Invalidenrente; Berechnung; Inkrafttreten; Festgesetzt; Anspruch; Hinweis; Ereignet; Integritätsschaden; Gewährt; ärztlichen; FREI; Zeitpunkt; Höchstversicherten; Erheblichkeit; Integritätsschadens; Regelung; Dauerhaftigkeit; Erheblich; Grundlage

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2017.104Assistenza giudiziaria internazionale in materia penale all'Italia. Consegna di mezzi di prova (art. 74 AIMP). Durata del sequestro (art. 33a OAIMP).Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Pyrotechnische; Rauch; Privatkläger; Beschuldigten; Stück; Person; Spiel;Sprengkörper; Sprengstoff; Feuer; Technischen; SprstG; Pyrotechnischen; Schaden; Luzern; Rauchkörper; Recht; Feuerwerk; Gutachten; Körper; Schwere; Täter; Urteil; Kategorie; Stadion; Knall
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