Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA)
Art. 25 LAA de 2023
Art. 25
Montant
1 L’indemnité pour atteinte à l’intégrité est allouée sous forme de prestation en capital. Elle ne doit pas excéder le montant maximum du gain annuel assuré à l’époque de l’accident et elle est échelonnée selon la gravité de l’atteinte à l’intégrité.
2 Le Conseil fédéral édicte des prescriptions détaillées sur le calcul de l’indemnité.
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Art. 25 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (UVG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG080158 | Forderung | Recht; Regress; Geschädigte; Klagt; Klagte; Digten; Klagten; Geschädigten; Beklagten; Unfall; Rückgriff; Versicherung; Partei; Schaden; Leistung; Klage; Forderung; Versicherer; Rückgriffs; Leistungen; Verjährung; Ansprüche; Parteien; Gericht; StVÜ; Schadens |
SO | VSBES.2019.140 | Unfallversicherung | Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Sicher; Fähig; Schmerz; Gutachten; Arbeit; Radialis; Rechts; Könne; Weiter; Befund; Gutachter; Unfall; Medizinisch; Untersuchung; Neurologisch; SA-Nr; Medizinische; Rechte; Neurologische; Nehmen; Rechten; Oberarm; Stellt; Welche |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2018/47 | Entscheid Art. 18 UVG. Art. 24 f. UVG. Art. 45 Abs. 1 UVG. Würdigung medizinischer Berichte, weitere Abklärungen erübrigen sich. Einkommensvergleich. Bestätigung der zugesprochenen Rente und Integritätsentschädigung. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. März 2020, UV 2018/47). | Suva-act; Beschwerde; Schulter; Pract; Beschwerdeführer; Beurteilung; Integritätsschaden; Arbeit; Recht; Unfall; Integritätsentschädigung; Beschwerdegegnerin; Rechte; Medizinische; Linke; Peter; Rechtsanwalt; Rechten; Person; Einsprache; Linken; Höhe; Beschwerdeführers; Arbeitsunfähigkeit; Akten; Anspruch; Adaptierte; Behandlung; Tabellen; Beantragt |
SG | UV 2018/8 | Entscheid Art. 24 UVG. Beweislosigkeit betreffend die geklagte neuropsychologische Funktionsstörung. Kein Anspruch auf eine Integritätsentschädigung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2019, UV 2018/8). | Beschwerde; Suva-act; Beschwerdeführer; Integrität; Neuropsychologisch; Neuropsychologische; Unfall; Leistung; Neuropsychologischen; Integritätsentschädigung; Invalidität; Organische; Psychosyndrom; Kognitive; Recht; Aggravation; Untersuchung; Beurteilung; Ärzte; Anspruch; Hinweis; Leichte; Neurologisch; Organischen; Beschwerdegegnerin; Kognitiven; Frontobasal; Unfallversicherung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
137 V 394 (8C_927/2010) | Art. 6 Abs. 1 UVG; Art. 2 Abs. 2 ZGB; Art. 5 Abs. 3 BV; rechtsmissbräuchliches Verhalten. Das Verhalten einer UVG-versicherten Person, welche den bereits aus Haftpflichtrecht vergüteten Schaden aus einem Unfallereignis ein zweites Mal beim Unfallversicherer geltend macht und gleichzeitig mit ihrem Prozessverhalten die Verjährung von dessen Regressanspruch bewirkt hat, wird als rechtsmissbräuchlich beurteilt (E. 6-8). | Unfall; Beschwerde; Leistung; Haftpflicht; Beschwerdeführerin; Leistungen; Haftpflichtige; Haftpflichtigen; Schaden; Recht; Unfallversicherung; Erhalte; Urteil; Ansprüche; Bundesgericht; Vergleich; Helsana; Zeitpunkt; Beschwerdegegnerin; Verhalten; Ereignis; Arbeitgeberin; Subrogation; Parteien;Unfallversicherer; Bundesgerichts; Kanton; Regress |
127 V 456 | Art. 24 Abs. 2 und Art. 25 Abs. 1 UVG: Berechnungsgrundlage für die auf Grund eines Rückfalls oder einer Spätfolge festgesetzte Integritätsentschädigung. Massgebend ist der Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes am Unfalltag. Hat sich der Unfall vor Inkrafttreten des UVG (1. Januar 1984) ereignet, ist vom Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes am 1. Januar 1984 auszugehen.
| Integrität; Integritätsentschädigung; Unfall; Spätfolge; Spätfolgen; Rückfällen; Höchstbetrag; Jahresverdienstes; Fällen; Rückfall; Invalidenrente; Berechnung; Inkrafttreten; Festgesetzt; Anspruch; Hinweis; Ereignet; Integritätsschaden; Gewährt; ärztlichen; FREI; Zeitpunkt; Höchstversicherten; Erheblichkeit; Integritätsschadens; Regelung; Dauerhaftigkeit; Erheblich; Grundlage |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2017.104 | Assistenza giudiziaria internazionale in materia penale all'Italia. Consegna di mezzi di prova (art. 74 AIMP). Durata del sequestro (art. 33a OAIMP). | Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Pyrotechnische; Rauch; Privatkläger; Beschuldigten; Stück; Person; Spiel;Sprengkörper; Sprengstoff; Feuer; Technischen; SprstG; Pyrotechnischen; Schaden; Luzern; Rauchkörper; Recht; Feuerwerk; Gutachten; Körper; Schwere; Täter; Urteil; Kategorie; Stadion; Knall |