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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 25 LEF dal 2020

Art. 25 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 25

3.


1 Abrogato dall’all. 1 n. II 17 del Codice di procedura civile del 19 dic. 2008, con effetto dal 1° gen. 2011 (RU 2010 1739; FF 2006 6593).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 25 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU11 99 4§§ 225 ff. und 260 ZPO; Art. 85a Abs. 2 SchKG. Das Bundesrecht schliesst kantonalrechtliche Rechtsmittel gegen die vorläufige Einstellung der Betreibung nach Art. 85a Abs. 2 SchKG nicht aus. Der Massnahmeentscheid erfolgt in einem eigenständigen, bundesrechtlichen Verfahren, weshalb nur die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig ist.

SchKG; Einstellung; Verfahren; Betreibung; Recht; Summarische; Massnahme; Kantonale; Rechtsmittel; Vorsorgliche; Klage; Zulässig; Summarischen; Prüfen; Grossratsbeschluss; Luzern; Schuldbetreibung; Bundesrechtlich; Rekurs; Feststellung; Gesetzgeber; Vorsorglichen; Verfahrens; Parteien; Erstinstanzlich; Revidierte; Anzuwenden; Wahrscheinlich; Bundesrechtlichen; Luzerner

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 113 (5A_535/2018) Art. 250 SchKG , Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO ; Kollokationsklage, Nulldividende und schutzwürdiges Interesse. Das schutzwürdige Interesse an der Kollokationsklage kann gegeben sein, wenn die mutmassliche Konkursdividende Null beträgt und der klagende Gläubiger die Wegweisung ( Art. 250 Abs. 2 SchKG ) eines anderen Gläubigers verlangt, um ihm die Möglichkeit zu nehmen, gegen den Kläger aufgrund einer Abtretung nach Art. 260 SchKG aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit vorzugehen (E. 3). Kollokations; SchKG; Recht; Beschwerde; Konkurs; Kollokationsklage; Interesse; Beschwerdeführer; Gläubiger; Kanton; Streit; Forderung; Obergericht; Rechtsschutzinteresse; Thurgau; Mutmasslich; Urteil; Abtretung; Kollokationsplan; Vorinstanz; Schutzwürdig; Streitwert; Wegweisung; Kantons; Mutmassliche; Schutzwürdige; Ansprüche; Masse; Klage
141 III 382Lugano-Übereinkommen (LugÜ); Kollokationsklage im Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Art. 321 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 Abs. 1 SchKG). Das LugÜ stellt kein Hindernis dar, um in der Schweiz als Staat der Insolvenzeröffnung über die Kollokation zu entscheiden; das gilt auch bei einem bereits im Ausland anhängigen Prozess gegen den Schuldner über eine zu kollozierende Forderung (E. 3-6). Kollokation; Verfahren; Urteil; LugÜ; Recht; Konkurs; Forderung; SchKG; Beschwerde; Klage; Schweizerischen; Insolvenz; Zivil; Verfahren; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Ausländische; Belgien; Belgische; Schweiz; Kollokationsklage; Staat; Forderungen; Gericht; Entscheid; Kollokationsprozess; SAirLines; Kollokationsverfahren; Gläubiger

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6065/2015Finanzmarktaufsicht (Übriges)Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz; Order; Forderung; Gläubiger; Verfügung; Ausländische; Schweiz; Gesicherte; Verfahren; Recht; Konkurs; BankG; Ausländischen; Pfandgesichert; Pfandgesicherte; Pfand; Bundes; Angefochten; Angefochtene; Banken; Setze; Forderungen; Bundesverwaltungsgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2013.11Einstellung des Verfahrens (Art. 322 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Beschwerdegegner; Konkurs; Beschwerdeführerin; Verfahren; FINMA; Gericht; Akten; Person; Amtsmissbrauch; Amtsmissbrauchs; Geschädigt; Rechtsanwalt; Veruntreuung; Tatbestand; Bundesstrafgericht; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Verteilung; Bundesstrafgerichts; Konkursliquidator; Verfahrens; Mittelbar; Klage; Verdacht; Verfügung; Partei; Unmittelbar; Verteilungsliste
BB.2012.90Verfahrenshandlung der Bundesanwaltschaft (Art. 20 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO).Konkurs; Beschwerde; Kollokation; Forderung; Waltung; Ersatzforderung; Rechtlich; Recht; Beschwerdeführer; Vermögenswerte; Verfügung; Rechtliche; Konkursverwaltung; Beschwerdegegnerin; Kollokationsplan; SchKG; Verfahren; Anordnung; Entscheid; Verfahren; Gläubiger; öffentlich-rechtliche; Provisorisch; Beschlag; Provisorische; Angefochten; Einziehung;
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