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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 25 OR de 2022

Art. 25 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 25

1 La partie qui est victime d’une erreur ne peut s’en prévaloir d’une façon contraire aux règles de la bonne foi.

2 Elle reste notamment obligée par le contrat qu’elle entendait faire, si l’autre partie se déclare prête à l’exécuter.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 25 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220039AberkennungBaurecht; Baurechts; Baurechtszins; Vertrag; Berufung; Vorinstanz; Recht; Vertrags; Partei; Parteien; Referenzzinssatz; Beklagten; Läge; Aberkennung; Betreibung; Baurechtszinses; Bezirksgericht; Äquivalenz; Baurechtsvertrag; Entscheid; Stantibus; Grundrechtsbindung; Erhob; Vereinbart; Römisch-katholische; Rebus; Leistung; Rechtsöffnung; Aufgabe
ZHNP170025ForderungGesellschaft; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Mietvertrag; Aktien; Mietverhältnis; Recht; Mietverhältnisses; Aktienkauf; Geschäft; Vertrag; Partei; Verkauf; Aktienkaufvertrag; Grundlage; Option; Haftung; Vermieter; Klägers; Verfahren; Grundlagenirrtum; Irrtum; Klage; Parteien; Vermieterschaft; Vertrags
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2015.410Spitalrechnungüber; Irrtum; Vertrag; Wille; Patienten; Patientenadministration; Rechtlich; Spital; Irrende; Kostenübernahme; Recht; Bestätigung; Urkunde; Person; Schwenzer; Erklärungsirrtums; Verträge; Fälle; Tschannen; Leistung; Bestimmungen; Verpflichtung; Obligationenrecht; Anfechtung; Ingeborg; Gelesene; Umfange; Irrenden; Erheblich
LUS 09 224Art. 10-11 ELG; Art. 17, 17a ELV; § 2 des kantonalen Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Zur Beurteilung, ob eine adäquate Gegenleistung für das verzichtete Vermögen vorliegt, ist auf das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zur Zeit der Entäusserung abzustellen. Analog zur Bewertung einer entäusserten Liegenschaft nach dem Verkehrswert ist bei der Bewertung des Wohnrechts (Gegenleistung) vom Marktmietwert auszugehen. Der neu seit 1. Januar 2008 geltende Repartitionswert gemäss § 2 des kantonalen ELG-Gesetzes kommt vorliegend nicht zur Anwendung, da die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Veräusserung ihres Grundstücks (1998) im Objekt gewohnt hat. Der Katasterwert im Zeitpunkt der Entäusserung ist anzuwenden.Beschwerdeführerin; Vermögens; Leistung; Grundstück; Ausgleichskasse; Betrag; Verzicht; Luzern; Höhe; Grundstücks; Zeitpunkt; Anrechenbare; Liegenschaft; Wohnrecht; Berechnung; Verkehrswert; Leistung; Wohnrechts; Bewertung; Einnahmen; Vermögensverzicht; Entäusserung; Kanton; Erwerber; Veräusserung; Kinder; Anrechenbaren; Mietwert; Schatzung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 377 (9C_293/2020)
Regeste
Art. 30d Abs. 1 lit. b BVG ; Rückzahlung des Vorbezugs von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge für die Wohneigentumsförderung; Einräumung von Rechten am Wohneigentum, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen. Die Vermietung einer mit dem Vorbezug von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge für die Wohneigentumsförderung finanzierten, von der versicherten Person während Jahren selber bewohnten Eigentumswohnung, durch einen unbefristeten, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten beidseitig kündbaren Mietvertrag, stellt keine Einräumung eines Rechts dar, das wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommt. Eine Pflicht zur Rückzahlung des vorbezogenen Betrags besteht nicht (E. 4).
Wohneigentum; Vorsorge; Vorbezug; Rückzahlung; Veräusserung; Beschwerde; Recht; Wohneigentums; Recht; Berufliche; Wirtschaftlich; Beruflichen; Vermietung; Betrag; Person; Eigenbedarf; WEF-Vorbezug; Rechte; Gleichkommen; Vorsorgeeinrichtung; E-BVG; Einräumung; Mitteln; Vorbezugs; ComPlan; Voraussetzung; Urteil; Bezogene; Wohnung; Kommission
142 V 20 (9C_563/2015)Art. 35a Abs. 2 BVG; Art. 135 OR; Verjährung des Rückforderungsanspruchs. Die relative einjährige und die fünfjährige Frist zur Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs betreffend zu Unrecht ausgerichteter Leistungen der beruflichen Vorsorge sind Verjährungsfristen im obligationenrechtlichen Sinne (E. 3). Vorsorge; Verjährung; Rückforderung; Recht; Frist; Leistung; Rückforderungsanspruch; Verwirkungsfrist; Beschwerde; Berufliche; Verjährt;Relative; Einjährige; Verjährungsfrist; Bundes; Fristen; Klage; Leistungen; Beruflichen; Urteil; Wortlaut; Publica; Vorsorgeeinrichtung; Teilzahlung; Bereich; Rückforderungsanspruchs; Betreibung; Hinweis

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5407/2020ZölleBeschwerde; Beschwerdeführerin; Transport; Schweiz; Fahrzeug; Transport; Recht; Verfahren; Einkommen; Fahrzeuge; Übereinkommen; Istanbul; Verfügung; Auflieger; Urteil; Person; Beförderung; Beschwerdeführerinnen; Vorinstanz; Verwendung; Binnentransport; Ausländische; übergehen; Vertrag; Unternehmen; Anlage; Vorübergehend; Bundes; Vorübergehende
E-1385/2019Asile et renvoiRequérant; Aurait; Requérante; D’un; été; Avait; Requérants; Général; Aient; Audit; Leurs; Qu’elle; Celle; Qu’il; Elles; Brigadier; Raison; être; Audition; Avoir; Serait; Décision; Près; Tribunal; Consid; était; Vraisemblance; Rapport; Avril; Déclarations

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2017.68Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Rechtshilfe; Einvernahme; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verteidigung; Beschwerdeführers; JStPO; Verfahrens; Entscheid; Notwendige; Behörde; Jugendliche; Beschuldigte; Gesetzliche; Erfolgte; Schlussverfügung; Verfahrensakten; Partei; Ersuchende; Bundesstrafgericht; Vertretung; Sachen; Eltern; Person
BP.2012.4Séquestre (art. 46 DPA). Motivation de la décision (consid. 4). Proportionnalité (consid. 5.2). Base légale du séquestre pour la garantie des frais de procédure (consid. 5.3). Séquestre; Consid; Salaire; Consid; Fédéral; Plainte; Institut; être; Institut; Pénal; Plaignant; Décision; Plaignante; été; un; Infra; Frais; Garanti; Procédure; Infraction; Leurs; Arrêt; Enquête; Légal; il; une; Droit
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