E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI)

Art. 25 LEI de 2021

Art. 25 Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI) drucken

Art. 25

1 Eine Initiative kann als allgemeine Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden. Die Initiative auf Totalrevision der Kantonsverfassung kann nur als allgemeine Anregung eingereicht werden.

2 Die Initiative muss einen Titel tragen. Dieser darf nicht irreführend sein.

3 Ist die Initiative in der Form nicht einheitlich, so wird sie als allgemeine Anregung behandelt.

4 Hat sie die Form der allgemeinen Anregung, so bestimmt der Kantonsrat, in welcher Rechtsform sie umgesetzt wird.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-4053/2017Zustimmung zum arbeitsmarktlichen Vorentscheid des KantonsBeschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Bundes; Interesse; Gesamtwirtschaftliche; Erwerbstätigkeit; Beschwerdeführers; Voraussetzungen; Geplante; Zustimmung; Geplanten; Selbstständigen; SEM-act; Erfüllt; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Geschäftstätigkeit; BVGer; Gesamtwirtschaftlichen; Schweiz; Vorentscheid; Interesses; Wirtschaft; Zulassung; Ausländer; Verfahren; Person; Begründung; Arbeitsmarktlichen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz