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Code civil suisse (CC)

Der Art. 249 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 249 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSEK.2018.36Staats- und Bundessteuer 2016/ ErlassSteuer; Erlass; Einkommen; Monatlich; Steuerpflichtigen; Ehefrau; Einkommens; Erlassabteilung; Beschwerde; Lebenshaltungskosten; Bundes; Feste; Rekurs; Erlassgesuch; Höhe; Verhältnis; Unterhalt; Existenzminimum; Monatliche; Steuern; Vermögensverhältnisse; Ehegatte; Festen; Verhältnisse; Berücksichtigen; Beurteilung; Bundessteuer; Berufsauslagen; Betreibungsrechtliche; Ehegatten
LUSK 02 27Art. 95 Abs. 3 SchKG; Art. 10 VZG. Pfändbarkeit von nicht auf den Schuldner bzw. Ehemann eingetragenen Grundstücken.Grundbuch; Schuldner; SchKG; Grundbucheintrag; Ehevertrag; Eigentum; Stockwerkeigentumswohnung; Ehefrau; Grundstück; Beschwerdeführerin; Haftet; Beschwerdegegner; Formal; Ehegatte; Eigentumsverhältnisse; Pfändung; Schuldners; Beschwerde-Weiterzug; Voraussetzungen; Wirkendes; Schulden; Gepfändet; Güterrecht; Gütertrennung; Stockwerkeigentumsgrundstück; Formale; Personen; Ehegatten
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