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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 249CrimPC from 2020

Art. 249 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 249 Principle

Persons and property may only be searched without consent if it is suspected that forensic evidence or property or assets that must be seized may be found.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 249 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH170071Verfahrenshandlungen der Polizei / Erstellung eines DNA-ProfilsBeschwerde; Polizei; Beschwerdeführer; Leibesvisitation; Recht; Person; Stadtpolizei; Recht; Beschwerdeführers; Rechtsdienst; Erhoben; Handfesseln; Verhältnismässig; Verfahren; Kantons; Angehaltene; Schriftlich; Eltern; Durchsuchung; Zürich; Stellung; Unverhältnismässig; Teilweise; Polizeiposten; Personen; Massnahme; Minderjährigen; Bundesgerichts; Entkleidung
SHNr. 51/2009/25A Art. 234 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 und Art. 262 Abs. 2 StPO. Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft verbunden mit einem Antrag auf Freispruch Anklage; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gericht; Kanton; Kantons; Richter; Zweifel; Klagte; Angeklagte; Verfahren; Angeklagten; Kantonsgericht; Freispruch; Anklageschrift; Einzelrichter; Rechtlich; Recht; Verhalten; Kantonsgerichts; Einzelrichterin; Schriftlich; Erheben; Hinweis; Beurteilung; Rechtlicher; Anklageerhebung; Verfahren; Gericht; Schriftliche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 I 97 (1B_115/2019)
Regeste
Art. 7, Art. 10 Abs. 2 und 3, Art. 13 Abs. 1, Art. 36 Abs. 3 BV ; Art. 3 EMRK ; Art. 197 Abs. 1 lit. c und d, Art. 241 Abs. 4, Art. 249 f. StPO; Leibesvisitation. Ohne ernsthafte und konkrete Anhaltspunkte für eine Selbst- oder Fremdgefährdung ist eine Leibesvisitation, bei welcher sich der Festgenommene vor seiner Verbringung in die Zelle entkleiden und er in die Hocke gehen muss, damit der Polizeibeamte die Aftergegend sichten kann, unverhältnismässig (E. 2).
Leibesvisitation; Polizei; Polizeibeamte; Zelle; Gefährliche; Festgenommene; Entkleidung; Kleider; Durchsuchung; Verhältnismässig; Beschwerde; Ausziehen; Anhaltspunkte; Kantons; Recht; Urteil; Unverhältnismässig; Verbringung; Fremdgefährdung; Person; Polizeibeamten; Inhaftierte; Selbstoder; Bundesgericht; Kleidern; Abtasten; Behandlung; Hinweis

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2009.76Auslieferung an Polen. Beschwerde gegen Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG).Beschwerde; Auslieferung; Beschwerdeführer; Recht; Polen; Verfahren; Staat; Schweiz; Polnischen; Urteil; Rechtshilfe; Behörde; Ersuchende; Verfahren; Ersuchenden; Behandlung; Bundesamt; Gericht; Bundesstrafgericht; Entscheid; Beschwerdeführers; Behörden; Reich; Verfahrens; Beweis; Rechtliche; Bundesgericht; Punkt; Ersucht
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