1 Falsches oder verfälschtes Metall- oder Papiergeld, falsche oder verfälschte Banknoten, amtliche Wertzeichen, amtliche Zeichen, Masse, Gewichte, Waagen oder andere Messinstrumente sowie die Fälschungsgeräte, werden eingezogen und unbrauchbar gemacht oder vernichtet.
2 Banknoten, Münzen oder amtliche Wertzeichen, die ohne Fälschungsabsicht wiedergegeben, nachgeahmt oder hergestellt wurden, aber eine Verwechslungsgefahr schaffen, werden ebenfalls eingezogen und unbrauchbar gemacht oder vernichtet.
271 Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des BG vom 22. Dez. 1999 über die Währung und die Zahlungsmittel, in Kraft seit 1. Mai 2000 (AS 2000 1144; BBl 1999 7258).
Geld und Wertzeichen des Auslandes >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | PS-03-2 | die | Kanton; Kantons; Kantonsgericht; Hunderternote; Umlauf; Staat; Graubünden; Computer; Falschgeld; Hunderternoten; Widerhandlung; Busse; Täubungsmittel; Geldfälschung; Gefälschte; Vollzug; Gefängnis; Fälschung; Fälschten; Täter; Staatsanwalt; Betäubungsmittel; Waltschaft; Marihuana; Hergestellt; Falsifikate; Bestätigung |
GR | PS-03-3 | - | Ternote; Kanton; Kantons; Hunderternote; Fälscht; Falsche; Rihuana; Derternoten; Kantonsgericht; Fälschung; Täubungsmittel; Marihuana; Hinweis; Geldfälschung; Betäubungsmittel; Graubünden; Staat; Widerhandlung; Mentar; Hinweise; Gefälscht; Hergestellt; Berg; Falschgeld; Gefälschte |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2020.19 | Mehrfaches In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), Mehrfaches Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StGB) | Serien-Nr; Fall-Nr; Bundes; Urteil; Kammer; Bundesstrafgericht; Berufung; Bundesstrafgerichts; Partei; Beschwerde; Begründet; Gericht; Schriftlich; Urteils; Verfahren; Vollzug; Falschen; StBOG; Geldes; Freiheitsstrafe; Einzelrichter; Tribunal; Parteien; Beschwerdekammer; Amtlich; Mündlich; Urteilsdispositiv; Anzugeben |
SK.2019.64 | Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB); Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG) | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Falsche; Falschen; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Umlauf; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Urteil; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Recht; Falsifikate; Betrug; Täter; Einführens; Busse; Verfahren |