1 Falsches oder verfälschtes Metall- oder Papiergeld, falsche oder verfälschte Banknoten, amtliche Wertzeichen, amtliche Zeichen, Masse, Gewichte, Waagen oder andere Messinstrumente sowie die Fälschungsgeräte, werden eingezogen und unbrauchbar gemacht oder vernichtet.
2 Banknoten, Münzen oder amtliche Wertzeichen, die ohne Fälschungsabsicht wiedergegeben, nachgeahmt oder hergestellt wurden, aber eine Verwechslungsgefahr schaffen, werden ebenfalls eingezogen und unbrauchbar gemacht oder vernichtet.
271 Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des BG vom 22. Dez. 1999 über die Währung und die Zahlungsmittel, in Kraft seit 1. Mai 2000 (AS 2000 1144; BBl 1999 7258).
Geld und Wertzeichen des Auslandes >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | SB-03-25 | Gefährdung des Lebens etc | Berufung; Läge; Sicht; Fungskläger; Gericht; Rufungskläger; Berufungskläger; Recht; Klage; Recht; Klagte; StGB; Schrift; Wagen; Letzung; Instanz; Kanton; Urteil; Genugtuung; Jektiv; Täter; Kinder; Derwagen; Opfer |
GR | SB-03-22 | Gefährdung des Lebens etc | Berufung; Läge; Sicht; Fungskläger; Gericht; Rufungskläger; Berufungskläger; Recht; Klage; Recht; Klagte; StGB; Schrift; Wagen; Letzung; Instanz; Kanton; Urteil; Genugtuung; Jektiv; Täter; Kinder; Derwagen; Opfer |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2020.19 | Mehrfaches In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), Mehrfaches Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StGB) | Serien-Nr; Fall-Nr; Bundes; Urteil; Kammer; Bundesstrafgericht; Berufung; Bundesstrafgerichts; Partei; Beschwerde; Begründet; Gericht; Schriftlich; Urteils; Verfahren; Vollzug; Falschen; StBOG; Geldes; Freiheitsstrafe; Einzelrichter; Tribunal; Parteien; Beschwerdekammer; Amtlich; Mündlich; Urteilsdispositiv; Anzugeben |
SK.2019.43 | Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB) Mehrfaches In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB) und Gehilfenschaft dazu (Art. 242 Abs.1 i.V.m. Ari. 250 i.V.m. Art. 25 StGB) Mehrfaches Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB) und Gehilfenschaft dazu (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 i.V.m. Art. 25 StGB). | IVm; Bundesstrafgericht; Kammer; Bundesstrafgerichts; Beschwerde; Urteil; Berufung; Falschen; Beschlagnahmte; Banknote; Schriftlich; Verfahren; Banknoten; Begründet; Beschlagnahmten; Vollzug; Geldes; Einzelrichterin; Gehilfenschaft; Bezahlen; Person; StBOG; Akten; Beschreibung; Urteils; Beschwerdekammer; Zustimmung; Amtlich; Partei |