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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 248 CCP de 2020

Art. 248 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 248

1 Les documents, enregistrements et autres objets qui ne peuvent être ni perquisitionnés ni séquestrés parce que l’intéressé fait valoir son droit de refuser de déposer ou de témoigner ou pour d’autres motifs sont mis sous scellés et ne peuvent être ni examinés, ni exploités par les autorités pénales.

2 Si l’autorité pénale ne demande pas la levée des scellés dans les 20 jours, les documents et les autres objets mis sous scellés sont restitués à l’ayant droit.

3 Si l’autorité pénale demande la levée des scellés, les tribunaux suivants statuent définitivement sur la demande dans le mois qui suit son dépôt:

a.
le tribunal des mesures de contrainte, dans le cadre de la procédure préliminaire;
b.
le tribunal saisi de la cause, dans les autres cas.

4 Le tribunal peut faire appel à un expert pour examiner le contenu des documents, des enregistrements et des autres objets.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 248 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210555MordSchuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Verstorbene; Richt; Asservat-Nr; Aussage; Verstorbenen; Beweis; Asservate-Nr; Aussagen; Recht; Urteil; DNA-Spur; Person; Besitz; Video; Staat; Bundesgericht; Hinweis; Tatort; Bundesgerichts; Wattetupfer; Privatkläger; Genugtuung; Staatsanwalt; Einvernahme; Vorinstanz
ZHUH160252Beschlagnahme / Aktenentfernung Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Siegelung; Recht; Statthalteramt; Verfahren; Sichergestellt; Hausdurchsuchung; Durchsuchung; Beschwerdeverfahren; Lokal; Antrag; Verfügung; Sichergestellte; Person; Rechtsanwalt; Beschlagnahme; Akten; Sichergestellten; Geltend; Polizei; Untersuchung; Kantons; Beschlagnahmt; Angefochtene; Polizeiliche; Siegelungsantrag; Behörde; Geldspielautomaten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV130013Ausstandsbegehren gegen BezirksrichterGesuch; Gesuchsteller; Abgelehnte; Recht; Gesuchsgegnerin; Abgelehnten; Ablehnung; Gesuchstellers; Erfahre; Verfahren; Entscheid; Antrag; Richter; Befangenheit; Stellung; Präsidialverfügung; Ablehnungsbegehren; Rechtsvertreter; Verfahrens; Stellungnahme; Partei; Rechtsmittel; Eingabe; Kautionsantrag; Akten; Ablehnungsgr; ZPO/ZH; Begründe; Prozessual
BSBES.2020.163 (AG.2021.431)Durchsuchungs- und BeschlagnahmebefehlBeschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Durchsuchung; Beschlagnahme; Entsiegelung; Gegenstände; Werden; Geheimnisschutz; Appellationsgericht; Verfügung; Erhoben; Verfahren; Bundesgericht; Basel-Stadt; Entsiegelungsverfahren; Siegelung; Durchsuchungsund; Rechtsmittel; Beschlagnahmebefehl; Worden; Entsiegelungsrelevant; Sichergestellten; Verfahrens; Entsiegelungsrelevante; Aufzeichnungen; Betroffen; Gemäss; Welche; Kosten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 74Art. 246-248 und Art. 263 StPO. Unterscheidung zwischen zu durchsuchenden entsiegelungsrelevanten und nicht entsiegelungsrelevanten (direkt der Beschlagnahme unterliegenden) Aufzeichnungen und Gegenständen. Offensichtlich nicht dem Geheimnisschutz unterliegende, nicht durchsuchungs- und entsiegelungsrelevante Gegenstände, wie z.B. Drogen oder Bargeld, dürfen von der Siegelung ausgenommen und der Staatsanwaltschaft (ohne materiellen Entsiegelungsentscheid) zur weiteren Verwendung überlassen werden. Diese Gegenstände sind nach Massgabe der Bestimmungen von Art. 263 ff. StPO der Beschlagnahme zugänglich. Nach Art. 246-248 StPO zu durchsuchende gesiegelte Beweisunterlagen, Datenträger und Aufzeichnungen, die dem Geheimnisschutz zugänglich sind und deren Entsiegelung beantragt wurde, namentlich gespeicherte und abgerufene Fernmeldekommunikation, sind erst nach erfolgter Entsiegelung (Art. 248 StPO) und Durchsuchung (Art. 246 StPO) von der Staatsanwaltschaft förmlich zu beschlagnahmen. Prozessualer Rechtsschutz gegen Entsiegelungs- bzw. Beschlagnahmeentscheide (E. 2). Entsiegelung; Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Aufzeichnungen; Sichergestellt; Beschlagnahme; Durchsuchung; Sichergestellte; Durchsuchen; Geheimnisschutz; Sichergestellten; Entsiegelungsverfahren; Entsiegelungsgesuch; Daten; Drogen; Mobiltelefone; Datenträger; Schlüssel; Durchsuchende; Entsiegelungsrelevant; Recht; Diverse; Entsiegelungsrelevante; Vorinstanz; Inhaber; Förmlich; Versiegelten; Beschlagnahmen; Siegelung; Bundesgericht
143 IV 387 (1B_75/2017)Art. 8 EMRK; Art. 13 Abs. 1, 36 Abs. 1 BV; Art. 141 Abs. 2, 197 Abs. 1 lit. a, 248, 282 StPO; Observationen durch Privatdetektive; Verwertbarkeit im Entsiegelungs- und Untersuchungsverfahren. Für systematische private Observationen im Strafprozess besteht keine gesetzliche Grundlage. Die Frage, ob die insofern rechtswidrig erhobenen Beweismittel im Entsiegelungsverfahren verwertbar oder bereits im Vorverfahren auszuscheiden sind, ist nach Art. 141 Abs. 2 StPO zu prüfen. Falls die Beweismittel nicht klarerweise unverwertbar sind, besteht kein Entsiegelungshindernis und ist die abschliessende Prüfung der Verwertbarkeit dem Sachrichter im Endentscheid vorzubehalten (E. 4). Observation; Private; Observationen; Verfahren; Verwertbar; Gericht; Prozess; Recht; Entsiegelung; Gesetzlich; Beweismittel; Beweise; Entsiegelungs; Versicherung; Privaten; Gesetzliche; Bundesgericht; Rechtswidrig; Untersuchung; Unverwertbarkeit; Person; Behörde; Verfahren; Rechtlich; Urteil; Beschwerde; Regel; Schweiz; Verwertbarkeit; Grundlage

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2021.1öffnen; Hinzufügen; Filter; Gesuch; Entscheid; Entscheide; Gesuchsgegnerin; BStGer; Entsiegelung; Beschwerde; Beschwerdekammer; Akten; Ordner; Unterlagen; Lasche; Urteil; Bundesstrafgericht; Entsiegelungsgesuch; Bundesstrafgerichts; Verwaltung; Bundesgericht; Tatverdacht; Versiegelt; Beilage; Durchsuchung; Limited; Urteile; Versiegelte; Untersuchung
BV.2021.16FINMA; Verfahren; Beschwerde; Verfahrens; Verfahrensakten; Recht; Untersuchung; Bundes; Filter; Hinzufügen; öffnen; Anzeige; Akten; Zwangsmassnahme; Siegelung; Verfahren; Beschwerdeführer; Entscheid; FINMAG; Durchsuchung; Papiere; Geschäft; Unterlagen; Entscheide; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Geheimnis; Verfügung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Keller Kommentar StPO2014
Niklaus SchmidPraxiskommentar, 2. Aufl., Zürich2013
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