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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 247CPC from 2022

Art. 247 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 247

Establishment of facts

1 By asking the appropriate questions, the court shall cause the parties to complete inadequate submissions and to designate the evidence.

2 In the following cases, the court shall establish the facts ex officio:

a.
in matters under Article 243 paragraph 2;
b.
if the value in dispute does not exceed 30,000 francs:
1.
in other disputes concerning the tenancy and lease of residential and business property or the lease of agricultural property,
2.
in other employment law disputes.
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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 247 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220011Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Betrieb; Recht; Arbeitgeber; Beklagten; Vorinstanz; Entscheid; Recht; Risiko; Partei; Pandemie; Betriebsrisiko; Sinne; Leistung; Behördlich; Kündigung; Vorinstanzlich; Arbeitsleistung; Arbeitnehmer; Vorinstanzliche; Parteien; Arbeitgeberin; Urteil; Restaurations; Kurzarbeit; Massnahme; Angefochten; Betriebsschliessung; Verfahren
ZHNG210016Anfechtung Anfangsmietzins (Rückweisung)Vermieter; Vermieterin; Vorinstanz; Vergleich; Lichen; Strasse; Quartier; Mietzins; Vergleichsobjekt; Objekt; Vergleichsobjekte; Wohnung; Lärm; Mietobjekt; Glich; -Strasse; Vermutung; Berufung; Objekte; Stadt; Statistisch; Entscheid; Anfangsmietzins; Mietzinse; Verhält; Statistische; Missbräuchlichkeit; Daten; Beweis; Miete
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV-Z 2019/2EntscheidKrankentaggelder für die Folgen der zwischen dem Ausscheiden aus der Versicherung; Arbeit; Taggeld; KV-act; Arbeitsunfähigkeit; Übertritt; Kollektiv; Einzelversicherung; Leistung; Anspruch; Recht; Beweis; Helsana; Partei; Deckung; Taggelder; Übertritts; Taggeldversicherung; Klage; Gericht; Übertrittsrecht; Leistung; Tatsache; Parteien; Kollektivversicherung; Versicherungsdeckung; Person; Krankenversicherung; Abschluss; Versicherungsvertrag
SGKV-Z 2019/1Entscheid Art. 62, 102 und 104 OR; Art. 96 VVG: Abgrenzung zwischen Schadensversicherung und Summenversicherung. Rückforderung ausbezahlter Krankentaggeldleistungen infolge Überentschädigung teilweise gutgeheissen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2019, KV-Z 2019/1). Beim Bundesgericht angefochten. Versicherung; Leistung; Recht; Beklagten; Partei; Leistungen; Parteien; Helsana; Summenversicherung; Betreibung; Verzug; Schadensversicherung; Schuldner; Forderung; Zeitraum; Gericht; Verzugszins; Ausgleichskasse; Klage; Zivilprozess; Mahnung; Versicherungsgericht; Taggeldleistungen; Erwerbsausfall; Verrechnung; Arbeitsunfähigkeit; Anspruch; Vorliegen; Überentschädigung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 297 (4A_85/2020)
Regeste
Art. 147, Art. 223 Abs. 1, Art. 234 Abs. 1 und Art. 245 Abs. 1 ZPO ; Säumnis im vereinfachten Verfahren. Bleibt die beklagte Partei im vereinfachten Verfahren der Verhandlung nach Art. 245 Abs. 1 ZPO unentschuldigt fern, hat das Gericht die Verhandlung in Abwesenheit der säumigen Partei durchzuführen und nicht in analoger Anwendung von Art. 223 Abs. 1 ZPO zu einem neuen Gerichtstermin vorzuladen (E. 2).
Partei; Verfahren; Vereinfachte; Zivilprozess; Säumnis; Verhandlung; Gericht; Vereinfachten; Recht; Zivilprozessordnung; Parteien; Säumnisfolge; Entscheid; Beschwerde; Verfahrens; Ordentliche; Klage; Ordentlichen; Termin; Unentschuldigt; Zivilprozessordnung; Säumnisfolgen; Säumige; Versäumte; Hauptverhandlung; ZPO; Kommentar; Frist
142 III 515 (4A_100/2016)Art. 6, 243 und 257 ZPO; Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Handels- und Mietgericht. Zuständigkeit des Handelsgerichts für eine Mieterausweisung, die im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen beantragt wurde (E. 2.2). Verfahren; Handels; Beschwerde; Handelsgericht; Recht; Zuständigkeit; Fällen; Kündigung; Rechtsschutz; Beschwerdeführerin; Zuständig; Bundesgericht; Sachlich; Ausweisung; Vereinfachte; Partei; Mieterin; Voraussetzungen; Sachliche; Gerichtlich; Beurteilen; Urteil; Gericht; Streitigkeiten; Vermieterin; Kündigungs; Gültigkeit; Beschwerdegegnerin; Restaurant; Mietstreitigkeit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stephan MazanBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung, Zürich2017
Stephan Mazan Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
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