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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 245 CPC dal 2023

Art. 245 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 245

Citazione al dibattimento e osservazioni del convenuto

1 Se la petizione non contiene una motivazione, il giudice la notifica al convenuto e nel contempo cita le parti al dibattimento.

2 Se la petizione contiene una motivazione, il giudice assegna dapprima al conve­nuto un termine per presentare per scritto le proprie osservazioni.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 245 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP220018ForderungBerufung; Klagte; Gericht; Beklagten; Vorinstanz; Partei; Verfahren; Gerichtsstand; Parteien; Recht; Entscheid; Klage; Vertrag; Verfügung; Gültig; Rechnung; Gerichtsstandsvereinbarung; Fotograf; Prozessvoraussetzung; Berufungsverfahren; Bezirksgericht; Verfahrens; Offerte; Akten; Gültige; Geschäftsbedingungen; Berufungsklägerin; Prüfung; Vereinfachte
ZHLA220020Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Richt; Partei; Kündigung; Vorinstanz; Berufung; Parteien; Beklagten; Arbeitsverhältnis; Recht; Arbeitsverhältnisses; Verfahren; Gericht; Fristlos; Auflösung; Replik; Beweis; Arbeitnehmer; Patienten; Saldo; Entscheid; Begründung; Habe; Fristlose; Rechtlich; Verhandlung; Saldoklausel; Arbeitsunfähigkeit; Klage; Hauptverhandlung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.63 (AG.2019.845)Ausstandsgesuch vom 27. Juni 2019 gegen Präsident E____Beschwerde; Zivilgericht; Beschwerdeführer; Zivilgerichts; Zivilgerichtspräsident; Sicherheit; Verfahren; Werden; Entscheid; Prozess; Gemäss; Ausstand; Gericht; Verfügung; Partei; AaO; Appellationsgericht; Zivilgerichtspräsidenten; Stellt; Stellungnahme; Auflage; Ausstandsgesuch; Kommentar; Beschwerdeführers; Begründe; Offensichtlich; Beschwerdegegnerin; Unrichtig; Begründung; [Hrsg]
BSBEZ.2019.48 (AG.2019.844)Arbeitsrechtliche Forderungen Verfügung vom 14. Juni 2019Beschwerde; Streit; Beschwerdeführer; Streitwert; Zivilgericht; AaO; Partei; Prozess; Parteien; Beschwerdegegnerin; Zivilgerichts; Zivilgerichtspräsident; Verfahren; Sicherheit; Verhält; Werden; Gemäss; Liegende; Arbeitsverhältnis; Stellungnahme; Auflage; Grundhonorar; Parteientschädigung; Vorliege; Hängige; Vorliegend; Rechtsbegehren; Information; Vorliegende; Hängigen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 297 (4A_85/2020)
Regeste
Art. 147, Art. 223 Abs. 1, Art. 234 Abs. 1 und Art. 245 Abs. 1 ZPO ; Säumnis im vereinfachten Verfahren. Bleibt die beklagte Partei im vereinfachten Verfahren der Verhandlung nach Art. 245 Abs. 1 ZPO unentschuldigt fern, hat das Gericht die Verhandlung in Abwesenheit der säumigen Partei durchzuführen und nicht in analoger Anwendung von Art. 223 Abs. 1 ZPO zu einem neuen Gerichtstermin vorzuladen (E. 2).
Partei; Verfahren; Vereinfachte; Zivilprozess; Säumnis; Verhandlung; Gericht; Vereinfachten; Recht; Zivilprozessordnung; Parteien; Säumnisfolge; Entscheid; Beschwerde; Verfahrens; Ordentliche; Klage; Ordentlichen; Termin; Unentschuldigt; Zivilprozessordnung; Säumnisfolgen; Säumige; Versäumte; Hauptverhandlung; ZPO; Kommentar; Frist
140 III 450 (4A_65/2014)Art. 243 ff. und 233 ZPO, vereinfachtes Verfahren. Anspruch und Verzicht auf Durchführung einer Hauptverhandlung (E. 3).
Verfahren; Verhandlung; Mündlich; Gericht; Beschwerde; Klage; Partei; Mündliche; Zivilprozessordnung; Schriftenwechsel; Beschwerdeführer; Verzicht; Vereinfachte; Vorinstanz; Anspruch; Hauptverhandlung; KILLIAS; Parteien; Entscheid; ZPO; Verfahrens; TAPPY; Vereinfachten; Mündlichen; Urteil

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stephan MazanBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung, Zürich2017
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