Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Der Art. 245 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 245 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NE170001 | Kollokationsklage / Rückweisung | Berufung; Verfahren; Konkurs; Berufungsklägerin; Entscheid; Partei; Vorinstanz; Recht; Forderung; Urteil; Gehör; Kollokationsplan; Beschwerde; Gepflicht; Affoltern; Parteien; Obergericht; Gehörs; Fragepflicht; Richterliche; Bundesgericht; Beklagten; Konkursamt; Berufungsbeklagte; Rückweisung; Reformatorisch; Verfahrens; Verletzung; Beklagten; Kantons |
ZH | NE160006 | Kollokationsklage | Verfahren; Berufung; Recht; Partei; Vorinstanz; Verhandlung; Berufungsklägerin; Forderung; Gericht; Konkurs; Mündlich; Antrag; Gehör; Auflage; Entscheid; Mündliche; Schriftlich; Kollokation; Kollokations; Fentlich; Urteil; Klage; SchKG; Obergericht; ZPO/ZH; Beklagten; Schriftliche; Parteien; Verfahrens |
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