E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice penale svizzero (CPS)

Art. 244 CPS dal 2020

Art. 244 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 244 Importazione, acquisto e deposito di monete false

Importazione, acquisto e deposito di monete false

1 Chiunque importa, acquista o tiene in deposito monete, cartamoneta o biglietti di banca contraffatti o alterati, al fine di metterli in circolazione come genuini o inalterati è punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.1

2 Chiunque ne importa, acquista o tiene in deposito in grande quantità, è punito con una pena detentiva da uno a cinque anni.


1 Nuovo testo giusta il n. 3 dell’appendice della LF del 22 dic. 1999 sull’unità monetaria e i mezzi di pagamento, in vigore dal 1° mag. 2000 (RU 2000 1144; FF 1999 6201).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 244 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1998.21Einfuhr harter Pornografie zum EigengebrauchPornografie; Verbot; Harte; Einfuhr; Bundesrat; Kommission; Schweiz; Lagern; Ständerat; Jugendschutz; Erwachsene; Gewaltdarstellungen; Grenze; Nationalrat; Hinweis; Barkeit; Person; Vorbereitungshandlung; Kreis; Eigenkonsum; Nationalrätin; Harter; Solle; Tathandlungen; Antrag; Verkehr; Besitz; Botschaft; Stimmen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.91 (AG.2021.123)Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen, gewerbs- und bandenmässiges Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei (schwerer Fall wegen Banden- und Gewerbsmässigkeit) sowie Einführen, Erwerben, Lagern falschen GeldesSchuldig; Beschuldigte; Kokain; Fingerling; Beschuldigten; Stellt; Fingerlinge; Werden; Lieferung; Fahren; Urteil; Staatsanwaltschaft; Betäubungsmittel; Gemäss; Kilogramm; Wiesen; Worden; Kurier; Abnehmer; Halten; Erstellt; Berufung; Welche; Bezeichnung; Geliefert; Strafgericht; Bekannt; Nachgewiesen; Telefonüberwachung; Auszugehen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
123 IV 9Art. 21, 22, 24, 25, 242 und 244 StGB. Übergabe von Falschgeld an einen Eingeweihten. Wer falsches Geld einem Eingeweihten übergibt (veräussert) und in Kauf nimmt, dass dieser oder eine andere Person es als echtes Geld in Umlauf setzen werde, kann nur nach den Regeln über die Mittäterschaft und die Teilnahme an der Tat des andern wegen (versuchten) In-Umlaufsetzens falschen Geldes als echt bestraft werden. Die Übergabe (Veräusserung) von Falschgeld an einen Eingeweihten ist nicht schon als solche Versuch des In-Umlaufsetzens falschen Geldes als echtes Geld. Vorbehalten bleibt im übrigen eine Verurteilung des Übergebers wegen eines allfälligen vorgängigen Einführens, Erwerbens oder Lagerns falschen Geldes (E. 2). Umlauf; Falschgeld; Falsche; Setze; Echtes; Beschwerdeführer; Falschen; In-Umlaufsetzen; Geldes; Weihte; Weihten; Versuch; In-Umlaufsetzens; Übergabe; Versucht; Erwerb; Falschgeldes; Mittäter; Bestraft; Suchten; Noten; Abnehmer; Versuchten; Urteil; Schuldig; -Dollar-Noten; Recht; Werde; Person
103 IV 249Art. 244 StGB; Lagern falschen Geldes. Begriff des Lagerns. Falsch; Falschgeld; Urteil; Falsche; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Falschen; Absicht; Gelegenheit; Gelagert; Lagern; Eigentum; Kassationshof; Liegende; Nicht; Erwägungen; Lagerns; Dollarnoten; Gehabt; Umlauf; Obergericht; Sachverhalt; Gelegen; Kantons; Kasten; Setzen; heissen; Leichtes

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Falsche; Falschen; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Umlauf; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Urteil; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Recht; Falsifikate; Betrug; Täter; Einführens; Busse; Verfahren
SK.2015.53AWiderrufSchuldig; Bundes; Beschuldigte; Widerruf; Probezeit; Urteil; Gericht; Freiheit; Freiheitsstrafe; Bundesstrafgericht; Verfahren; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Bedingte; Verfahrens; Mehrfache; Kammer; Beschuldigten; Verteidigung; Falschen; Geldes; Vollzug; Betäubungsmittel; Beschwerde; Staat; Bern-Laupen; Verfahren; Amtlich; Untersuchungshaft; Begangen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Lentjes Meili, Keller Basler Kommentar, 3. Auflage2013
Stratenwerth, Wohlers Handkommentar, 2. Aufl.2009
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz