E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Dretg d’obligaziuns (DO)

Der Art. 244 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz