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Code de procédure civile (CPC)

Art. 242 CPC de 2023

Art. 242 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 242

Procédure devenue sans objet pour d’autres raisons

Si la procédure prend fin pour d’autres raisons sans avoir fait l’objet d’une décision, elle est rayée du rôle.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 242 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230013Unterbringung in der psychiatrischen Klinik und medizinische Massnahmen ohne ZustimmungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Behandlung; Unterbringung; Massnahme; Fürsorgerische; Klinik; Person; Verfahren; Vorinstanz; Störung; Zustimmung; Betreuung; Zustand; Fürsorgerischen; Psychische; Ordnete; Medizinische; Prot; Angeordnete; Massnahmen; Entscheid; Schutz; Vorinstanzliche; Sinne; Vorinstanzlichen; Voraussetzung; Werden; Verfahrens; Verfügung
ZHPA230011Fürsorgerische UnterbringungSchwerde; Beschwerde; Beschwerdeführer; Unterbringung; Fürsorgerische; Klinik; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Bundesgericht; Poststempel; Datum; Gelangte; Beschwerdeführerin; Entlassen; Erstinstanzlichen; Akten; Parteientschädigungen; ärztlich; Kammer; Verfahren; Angeordnete; Erheben; Erhoben; Rechtsmittelfrist; Administrativ; Obergericht; Einzelgericht; Kantons; Zivilkammer; Verfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG170002Ablehnung des Sekretariats des SchiedsgerichtsSchiedsgericht; Gesuch; Schiedsgerichts; Gesuchsgegner; Statuten; Partei; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Schiedsgerichtswesen; Parteien; Verfahren; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; Aufgabe; FINMA; Sekretär; Vorstand; Bundes; Aufgaben; Liste; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Entscheid
SGB 2019/30Entscheid Gesuch um Wiederaufnahme des Disziplinar- und Berufsausübungsbewilligungsverfahrens. Art. 81 VRP (sGS 951.1). Bestätigung des Nichteintretensentscheids der Vorinstanz (Gesundheitsdepartement). Art. 95 Abs. 2 VRP: Tragung der amtlichen Kosten durch die Vorinstanz; Auferlegung nach dem Verursacherprinzip (Verwaltungsgericht, B 2019/30). Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 2C_707/2019). Beschwerde; Recht; Verfügung; Beschwerdeführer; Verfahren; Entscheid; Akten; Verfahren; Berufsausübung; Revision; Berufsausübungsbewilligung; Gesuch; Disziplinar; Vorinstanz; Verfügungen; Verwaltungsgericht; Ehemalige; Verfahrens; Leiter; Disziplinarverfahren; Rechtsdienst; Wiederaufnahme; Kanton; VerwGE; Beschwerdeführers; Vorsorglich; Verfahrens; Vorsorgliche
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Gschwend, SteckBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Gschwend, SteckBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
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