Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 242 ZPO vom 2023
Art. 242
Gegenstandslosigkeit aus anderen Gründen
Endet das Verfahren aus anderen Gründen ohne Entscheid, so wird es abgeschrieben.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 242 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PA220007 | Fürsorgerische Unterbringung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Januar; Fürsorgerische; Unterbringung; Vorinstanzliche; Klinik; Vorinstanzlichen; Verfügung; Weiter; Verfahren; Stellungnahme; Fortan; Kosten; Gegenstandslos; Horgen; Einzelgericht; Bezirksgerichtes; Schrieb; Entscheid; Strafrechtlicher; Worden; Ergreifung; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Schritte; Fürsorgerischen; Unentgeltlichen |
ZH | PS210132 | Überweisung Einigungsverhandlung an das Bezirksgericht Horgen gemäss Art. 9 Abs. 3 VVAG | Beschwerde; Einigungsverhandlung; Betreibung; Konkurs; Gläubiger; Beschwerdeführer; Aufsichtsbehörde; Beschluss; Horgen; Bezirksgericht; Betreibungsamt; Partei; Gemäss; Zürich; Gericht; Vorinstanz; Parteien; Person; Kanton; Verfahren; Beschwerdegegner; Verwertung; Verhandlung; Schuldner; Kantonale; Gerichts; Miterbe; Nachfolgend; Welche |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG170002 | Ablehnung des Sekretariats des Schiedsgerichts | Schiedsgericht; Gesuch; Schiedsgerichts; Gesuchsgegner; Statuten; Partei; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Schiedsgerichtswesen; Parteien; Verfahren; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; Aufgabe; FINMA; Sekretär; Vorstand; Bundes; Aufgaben; Liste; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Entscheid |
SG | B 2019/30 | Entscheid Gesuch um Wiederaufnahme des Disziplinar- und Berufsausübungsbewilligungsverfahrens. Art. 81 VRP (sGS 951.1). Bestätigung des Nichteintretensentscheids der Vorinstanz (Gesundheitsdepartement). Art. 95 Abs. 2 VRP: Tragung der amtlichen Kosten durch die Vorinstanz; Auferlegung nach dem Verursacherprinzip (Verwaltungsgericht, B 2019/30). Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 2C_707/2019). | Beschwerde; Recht; Verfügung; Beschwerdeführer; Verfahren; Entscheid; Akten; Verfahren; Berufsausübung; Revision; Berufsausübungsbewilligung; Gesuch; Disziplinar; Vorinstanz; Verfügungen; Verwaltungsgericht; Ehemalige; Verfahrens; Leiter; Disziplinarverfahren; Rechtsdienst; Wiederaufnahme; Kanton; VerwGE; Beschwerdeführers; Vorsorglich; Verfahrens; Vorsorgliche |
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Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Gschwend, Steck | Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |
Gschwend, Steck | Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |