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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 242 CCS dal 2023

Art. 242 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 242

1 In caso di divorzio, separazione, nullità del matrimonio o separazione dei beni legale o giudiziale, ciascun coniuge riprende fra i beni comuni quelli che nel regime della partecipazione agli acquisti sarebbero stati suoi beni propri.

2 I beni comuni restanti spettano per metà a ciascuno dei coniugi.

3 Le clausole che modificano la ripartizione legale si applicano soltan­to se la convenzione matrimoniale lo prevede espressamente.

VII. Esecuzione della ripartizione >1. Beni propri >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 242 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2019.8EheschutzEhemann; Berufung; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Ehefrau; Ehegatte; Beschwerde; Partei; Einkommen; Ehegatten; Urteil; Rechtspflege; Eheliche; Gütertrennung; Arbeit; Bezahlen; Ehemannes; Ehelichen; Hypothetische; Urteils; Tochter; Staat; Eheschutz; Ziffer; Unterhaltsbeitrag; Vorinstanz; Schulden; Gesuch; Unentgeltlichen; Zahlen
GRZK1 2021 22Nebenfolgen der EhescheidungEhefrau; Kinder; Ehemann; Phase; Eltern; Unterhalt; Über; Vorinstanz; Überschuss; Unterhalts; Einkommen; Partei; Kindes; Parteien; Berufung; Barunterhalt; Recht; Stehend; Ehevertrag; Liegenschaft; Elternteil; Mutter; Leistung; Familie; Vater; IIB; Ehemannes; IIIB; Scheidung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
85 IV 187Art. 201 Abs. 1 StGB ist auch anwendbar, wenn sich der Ehemann aus dem unsittlichen Erwerb seiner Ehefrau eine höhere Lebenshaltung leistet, als ihm sein Einkommen erlauben würde, und die Ehefrau zufolge Gütertrennung über die Verwendung ihrer Einkünfte selbständig verfügt.
Ehefrau; Unterhalt; Beschwerdeführer; Unsittlichen; Einkommen; Wohnung; Ehelichen; Erwerb; Arbeitserwerb; Unzucht; Familie; Einkünfte; Gewerbes; Gütertrennung; Selbständig; Urteil; Lebenshaltung; Höhere; Ehemann; Denjenigen; Geschäften; Verfügen; Einfachen; Einwand; Angemessenen; Sorge; Wissend; Nachzugehen; Wirrkungen
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