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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 242 CPP dal 2020

Art. 242 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 242

1 Le autorità o persone incaricate dell’esecuzione adottano le misure di sicurezza atte a conseguire lo scopo del provvedimento.

2 Esse possono vietare a talune persone di allontanarsi durante la perquisizione o l’ispezione.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.138 (AG.2021.108)Durchsuchungs- und BeschlagnahmebefehlBeschlagnahme; Beschwerde; Durchsuchung; Werden; Gegenstände; Staatsanwalt; Hausdurchsuchung; Staatsanwaltschaft; Entsiegelung; Beschlagnahmebefehl; Durchsuchungsund; Beschwerdeführer; Aufzeichnungen; Allfällige; Stellt; Inhaber; Unterliegen; Gemäss; Entscheid; Verfahren; Siegelung; Schriftlich; Bundesgericht; Entsiegelungsverfahren; Vermögenswerte; Vorläufig; Unterliegen; Worden; Vorliegend; Vorliegenden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 Ia 166Art. 6 Ziffer 2 EMRK; Kostenauflage bei Freispruch. Die in den meisten kantonalen Strafprozessordnungen vorgesehene Regelung, wonach einem Freigesprochenen Kosten auferlegt werden können, wenn er das Strafverfahren durch ein verwerfliches oder leichtfertiges Benehmen verursacht hat, verstösst nicht gegen die Unschuldsvermutung.
Recht; Urteil; Verursacht; Beschwerde; Verweigerung; Verhalten; Schweizerischen; Kantone; Kostenauflage; Unschuldsvermutung; Prozessordnung; Freispruch; Einwand; Prozessentschädigung; Verfahrenskosten; Beschwerdeführer; Erwägungen; Unschuldsvermutung; Staat; Benehmen; Leichtfertiges; Verwerfliches; Bundesgericht; Europäischen; Ziffer; Kantons; Haftung; Auferlegt; Prozessordnungen; Sinne
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