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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 242CrimPC from 2020

Art. 242 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 242 Conduct of searches

1 The authorities or persons carrying out the search shall take suitable safety precautions in order to achieve the aim of the measure.

2 They may prohibit persons from leaving during a search.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.138 (AG.2021.108)Durchsuchungs- und BeschlagnahmebefehlBeschlagnahme; Beschwerde; Durchsuchung; Werden; Gegenstände; Staatsanwalt; Hausdurchsuchung; Staatsanwaltschaft; Entsiegelung; Beschlagnahmebefehl; Durchsuchungsund; Beschwerdeführer; Aufzeichnungen; Allfällige; Stellt; Inhaber; Unterliegen; Gemäss; Entscheid; Verfahren; Siegelung; Schriftlich; Bundesgericht; Entsiegelungsverfahren; Vermögenswerte; Vorläufig; Unterliegen; Worden; Vorliegend; Vorliegenden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 Ia 166Art. 6 Ziffer 2 EMRK; Kostenauflage bei Freispruch. Die in den meisten kantonalen Strafprozessordnungen vorgesehene Regelung, wonach einem Freigesprochenen Kosten auferlegt werden können, wenn er das Strafverfahren durch ein verwerfliches oder leichtfertiges Benehmen verursacht hat, verstösst nicht gegen die Unschuldsvermutung.
Recht; Urteil; Verursacht; Beschwerde; Verweigerung; Verhalten; Schweizerischen; Kantone; Kostenauflage; Unschuldsvermutung; Prozessordnung; Freispruch; Einwand; Prozessentschädigung; Verfahrenskosten; Beschwerdeführer; Erwägungen; Unschuldsvermutung; Staat; Benehmen; Leichtfertiges; Verwerfliches; Bundesgericht; Europäischen; Ziffer; Kantons; Haftung; Auferlegt; Prozessordnungen; Sinne
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