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Code pénal suisse (CPS)

Art. 242 CPS de 2020

Art. 242 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 242 Mise en circulation de fausse monnaie

Mise en circulation de fausse monnaie

1 Celui qui aura mis en circulation comme authentiques ou intacts des monnaies, du papier-monnaie ou des billets de banque faux ou falsifiés sera puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire1.

2 La peine sera une peine privative de liberté de trois ans au plus ou une peine pécuniaire si le délinquant, son mandant ou son représentant avait reçu la monnaie ou les billets de banque comme authentiques ou intacts.


1 Nouvelle expression selon le ch. II 1 al. 2 de la LF du 13 déc. 2002, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 3459; FF 1999 1787). Il a été tenu compte de cette mod. dans tout le Livre.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 242 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB130519versuchter Betrug etc. Schuldig; Beschuldigte; Noten; Beschuldigten; Ergebe; übergeben; Berufung; Zeuge; US-Dollar; Falschgeld; Vorinstanz; Kanton; Aussage; Verteidigung; Kantons; Zeugen; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Akten; Urteil; Falsch; Aussagen; Bundesanwaltschaft; Falsche; Bundesanwaltschaft; Polizei; Einvernahme; Amtlich; Gestellte; übergebenen
ZHSB130249in Umlaufsetzen falschen Geldes etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Ecstasy; Tabletten; Pille; Pillen; Verteidigung; Ecstasy-Tabletten; Aussage; Seitens; Staatsanwaltschaft; Droge; Berufung; Urteil; Tausendernote; Zutreffend; Geldstrafe; Drogen; Bezug; Vollzug; Busse; IIA; Betäubungsmittel; Mehrfache; Amtlich; BetmG
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2016.67 (AG.2018.171)Raufhandel, Diebstahl sowie In Umlaufsetzen falschen GeldesBerufung; Berufungskläger; Werden; Verfahren; Urteil; Tasche; Werden; Versucht; Diebstahl; Vorinstanz; Verfahrens; Geldstrafe; Worden; Raufhandel; Gemäss; Liegen; Aussage; Gericht; Gewesen; Könne; Berufungsklägers; Weiter; Taschen; Gesagt; Verhandlung; Entschädigung; Mehrfach; Anklage; Appellationsgericht; Bereits
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 IV 256 (6S.101/2007)Geldfälschung (Art. 240 StGB); Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB); Betrug (Art. 146 StGB). Ein besonders leichter Fall der Geldfälschung i.S. von Art. 240 Abs. 2 StGB bejaht bei Herstellung von acht Zweihunderternoten (E. 3). Zwischen der Geldfälschung (Art. 240 StGB) und dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB) besteht echte Konkurrenz (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4.2). Zwischen dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB) und dem Betrug besteht ebenfalls echte Konkurrenz (Änderung der Rechtsprechung; E. 4.3). Wer Falschgeld in Umlauf bringt (Art. 242 StGB), begeht in aller Regel zugleich einen Betrug. Über die Verwendung zur Zahlung hinausgehende arglistige Machenschaften sind nicht erforderlich (E. 4.4). Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit bei Herstellung und In Umlaufsetzen von Falschgeld (E. 4.5). Betrug; Recht; Falschgeld; Rechtsprechung; Recht; Beschwerde; Betrugs; Arglistig; Vorinstanz; Fälschung; Geldfälschung; Inumlaufsetzen; Absatzhandlung; Bestraft; Absatzhandlungen; Gefälscht; Urteil; Beschwerdeführerin; Arglist; Blüten; Falsifikate; Delikt; Nachtat; Konkurrenz; Herstellung; Urkunden; Donald's; Sternen; Restaurants
123 IV 9Art. 21, 22, 24, 25, 242 und 244 StGB. Übergabe von Falschgeld an einen Eingeweihten. Wer falsches Geld einem Eingeweihten übergibt (veräussert) und in Kauf nimmt, dass dieser oder eine andere Person es als echtes Geld in Umlauf setzen werde, kann nur nach den Regeln über die Mittäterschaft und die Teilnahme an der Tat des andern wegen (versuchten) In-Umlaufsetzens falschen Geldes als echt bestraft werden. Die Übergabe (Veräusserung) von Falschgeld an einen Eingeweihten ist nicht schon als solche Versuch des In-Umlaufsetzens falschen Geldes als echtes Geld. Vorbehalten bleibt im übrigen eine Verurteilung des Übergebers wegen eines allfälligen vorgängigen Einführens, Erwerbens oder Lagerns falschen Geldes (E. 2). Umlauf; Falschgeld; Falsche; Setze; Echtes; Beschwerdeführer; Falschen; In-Umlaufsetzen; Geldes; Weihte; Weihten; Versuch; In-Umlaufsetzens; Übergabe; Versucht; Erwerb; Falschgeldes; Mittäter; Bestraft; Suchten; Noten; Abnehmer; Versuchten; Urteil; Schuldig; -Dollar-Noten; Recht; Werde; Person

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-8165/2007Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorladung; Akten; Suchbefehl; Schweiz;Kinshasa; Person; Botschaft; Abklärungen; Stellungnahme; Behörde; Glaubhaft; Vertrauensanwalt; Vorladungen; Festnahme; Wegweisung; Recht; Angeblich; Wäre; Bruder; Kongo; Dokument; Worden; Gefängnis; Rückkehr; Erwähnt; Bezug

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Falsche; Falschen; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Umlauf; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Urteil; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Recht; Falsifikate; Betrug; Täter; Einführens; Busse; Verfahren
SK.2018.6Mehrfaches in Umlaufsetzens falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB)Bundes; Urteil; Gericht; Schriftlich; Einzelrichter; Bundesstrafgericht; Beschwerde; Partei; Bundesanwaltschaft; Schriftliche; Begründung; Urteils; Begründet; Kammer; Sichergestellte; Verzichtet; Bundesstrafgerichts; Geldes; Bundesgericht; Prechtl; Zustellung; Mündlich; Gerichtsgebühr; Ausmachend; Sichergestellten; Rechtskraft;Eintritt; Umlaufsetzen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Lentjes Meili, Keller Basler Kommentar, 3. Aufl.2013
Stratenwerth, Wohlers Handkommentar, 3. Aufl.2013
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