E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Der Art. 242 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 242 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNE180008AussonderungsklageMarke; Recht; Marken; Konkurs; Recht; Berufung; Vorinstanz; Aussonderung; Konkursamt; Eigentum; Markenrechte; Beweis; Beklagten; Entscheid; Verfahren; Urteil; Zeitpunkt; Klage; Eigentumsansprache; Gläubiger; Gewahrsam; Dübendorf; Gläubigerzirkular; Markenregister; Eintrag; Anspruch; Konkurseröffnung; Bundesgericht; Beschwerde; Rechtsanwalt
ZHHE180124Rechtsschutz in klaren FällenKlagte; Klagten; Edelmetall; Beklagten; Betreibung; Forderung; Gericht; Saldo; SchKG; Edelmetallkonto; Rechtsvorschlag; Kontokorrent; Klage; Partei; Saldos; Zahlung; Konkurs; MwH; Gerichtsgebühr; Parteien; Klägerische; Kontokorrentvertrag; Unbestritten; Anerkennung; Rechtsvorschlags; Beseitigung; Verfahren; Zahlungsbefehl; Edelmetallkontos
Dieser Artikel erzielt 23 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 527Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2).
Regeste b
Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB; Widerrechtlichkeit. Die Konkurs- und Betreibungsdelikte von Art. 163 ff. StGB sind keine Schutznormen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR (E. 3).
Recht; Anfechtung; SchKG; Recht; Handelsgericht; Anfechtungsklage; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Schuld; Kanton; Schutz; Anfechtungsklagen; Klage; Beschwerdeführerin; Reflexwirkung; Materielle; Betreibungsrechtliche; Gläubigers; Schuldner; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Schutznorm; Paulianisch; Vermögens; Gläubigerschutz; Zivilrechtlich; Paulianische
122 III 436Art. 242 SchKG; Fristansetzung zur Anhebung der Aussonderungsklage. Nur wenn sich die von einem Dritten angesprochene Sache im ausschliesslichen Gewahrsam der Konkursmasse befindet, ist die Konkursverwaltung berechtigt, dem Drittansprecher nach Art. 242 Abs. 2 SchKG eine Frist von zehn Tagen zur Anhebung der Aussonderungsklage anzusetzen (E. 2a). Hat die Konkursverwaltung die von einem Dritten angesprochenen Vermögenswerte im Verlauf des Konkursverfahrens veräussert und dadurch den Gewahrsam an der Sache verloren, gelangt als Surrogat der veräusserten Gegenstände der Erlös - als für den Drittansprecher auszuscheidender Vermögenswert - in den Gewahrsam der Konkursmasse (E. 2c). Konkurs; SchKG; Konkursverwaltung; Gewahrsam; Frist; Konkurseröffnung; Verfügung; Anhebung; Leistung; Aussonderungsklage; Sachverhalt; Vermögenswert; Sachen; Angesprochen; Veräussert; Masse; Konkursmasse; Fristansetzung; Zeitpunkt; Herausgabe; Rekurrentin; Urteil; Beschwerde; Verfügungsgewalt; Eigentum; Unbegründet; Auszuscheiden; Angesprochene; Patente

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4137/2019Markenschutz (Übriges)Beschwerde; Marke; Marken; Recht; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Register; Urteil; Konkurs; Partei; Verfahren; Eintrag; Verfügung; Eintragung; Ken-Nr; Markeninhaber; Marken-Nr; Beweis; Parteien; Übertragung; Markenrechte; Sachverhalt; MSchG; Registereintrag; Markenregister; Tragene; Registeränderung
A-5172/2014Staatshaftung (Bund)Konkurs; Beschwerde; Verfahren; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Konkursverfahren; Urteil; Verfügung; Schaden; Akten; SchKG; Bundes; Aktiven; Bankenkonkurs; Gläubiger; Entscheid; Einstellung; BVGer; Akteneinsicht; Bankenkonkursverfahren; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Forderung; Wäre; Konkursliquidator
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz