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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 241 CCP de 2021

Art. 241 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 241

Prononcé de la mesure

1 Les perquisitions, fouilles et examens font l’objet d’un mandat écrit. En cas d’urgence ces mesures peuvent être ordonnées par oral, mais doivent être confirmées par écrit.

2 Le mandat indique:

a.
la personne à fouiller ou les locaux, les documents ou les objets à examiner;
b.
le but de la mesure;
c.
les autorités ou les personnes chargées de l’exécution.

3 Lorsqu’il y a péril en la demeure, la police peut ordonner l’examen des orifices et des cavités du corps qu’il est impossible d’examiner sans l’aide d’un instrument et effectuer des perquisitions sans mandat; le cas échéant, elle en informe sans délai l’autorité pénale compétente.

4 La police peut fouiller une personne appréhendée ou arrêtée, notamment pour assurer la sécurité de personnes.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 241 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220196Diebstahl etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Gericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Berufung; Recht; Vorinstanz; Sinne; Delikt; Landes; Verteidigung; Freiheitsstrafe; Urteil; Landesverweisung; Dossier; Amtlich; Hausdurchsuchung; Amtliche; Busse; Verfahren; Befehl; Zusatzstrafe; Erscheint; Winterthur; Anordnung; Vollzug; Verfahren
ZHSB210159Bandenmässigen Diebstahl etc.Schuldig; Digte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Beschuldigte; Beschuldigten; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Delikt; Einbruch; Schweiz; Sinne; Rinstanz; Delikts; Urteil; Mittäter; Einbruchdiebstähle; Stahl; Recht; Recht; Verteidigung; Berufung; Schwere; Amtlich; Verhalt; Hotel; Freiheit; Amtliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR130007Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe Dolmetscherwesen (KB130004) vom 10. Juli 2013Rekurrentin; Dolmetscher; Rekurs; Polizei; Akten; Wohnung; Recht; Rekursgegnerin; Vertrauen; Recht; Person; Gericht; Vertrauenswürdigkeit; Verhalten; Besuch; Umgang; Dolmetscherverzeichnis; Müsse; Verfolgung; Beschluss; Liegende; Erheblich; Wahrnehmungsbericht; Kriminellen; Polizeibeamten
BSBES.2019.79 (AG.2019.327)Streichung bzw. Entfernung von Aktenteilen (BGer vom 5. Juni 2019)Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Basel-Stadt; Verfügung; Werden; Entsprechende; Appellationsgericht; Entsprechenden; Andere; Schweiz; Einvernahme; Erhoben; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Zuständig; Straftat; Gewerbsmässigen; Anderem; Einvernahmeprotokoll; Schweizerischen; Voraussetzung; Sodass; Entfernung; Betrugs; Unentgeltliche; Einzelgericht; Entscheid; Auflage; Prozessführung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 I 97 (1B_115/2019)
Regeste
Art. 7, Art. 10 Abs. 2 und 3, Art. 13 Abs. 1, Art. 36 Abs. 3 BV ; Art. 3 EMRK ; Art. 197 Abs. 1 lit. c und d, Art. 241 Abs. 4, Art. 249 f. StPO; Leibesvisitation. Ohne ernsthafte und konkrete Anhaltspunkte für eine Selbst- oder Fremdgefährdung ist eine Leibesvisitation, bei welcher sich der Festgenommene vor seiner Verbringung in die Zelle entkleiden und er in die Hocke gehen muss, damit der Polizeibeamte die Aftergegend sichten kann, unverhältnismässig (E. 2).
Leibesvisitation; Polizei; Polizeibeamte; Zelle; Gefährliche; Festgenommene; Entkleidung; Kleider; Durchsuchung; Verhältnismässig; Beschwerde; Ausziehen; Anhaltspunkte; Kantons; Recht; Urteil; Unverhältnismässig; Verbringung; Fremdgefährdung; Person; Polizeibeamten; Inhaftierte; Selbstoder; Bundesgericht; Kleidern; Abtasten; Behandlung; Hinweis
143 IV 313 (6B_942/2016)Art. 55 SVG, Art. 198 Abs. 1 lit. a StPO; Zuständigkeit für die Anordnung einer Blutentnahme. Bei der Blutentnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit handelt es sich um eine Zwangsmassnahme, welche selbst dann von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden muss, wenn der Betroffene in diese einwilligt (E. 5.2). Beschwerde; Anordnung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Fahrunfähigkeit; Blutprobe; Kantons; Gallen; Einstellung; Verfahrens; Urteil; Polizei; Blutentnahme; Fassung; Verschiedene; Beschwerdeführer; Zwangsmassnahme; Anzeichen; Anklagekammer; Einstellungsverfügung; Angeordnet; Zuständigkeit; Geltenden; Strassenverkehrsgesetz; Genugtuungen; Verfahrenskosten; Untersuchungsamt; Fällen; Bestehen; Vorinstanzliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.17Revision; Beschwerde; Bundes; Beruf; Berufung; Gesuchsteller; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Beschluss; Berufungskammer; Rechtsmittel; Verfahren; StBOG; Bundesstrafgericht; Gericht; Durchsuchung; Bundesgericht; Bundesstrafgerichts; Revisionsgründe; Sicherstellung; Parteien; Gebühr; Bundesanwaltschaft; Urteils; BStKR; Nichteintreten; Gebühren; Wohnung
BB.2022.45Bundes; Beschwerde; Revision; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Gesuchsteller; Berufungskammer; Bundesgericht; StBOG; Bundesstrafgericht; Rechtsmittel; Gericht; Verfahren; Parteien; Beschluss; Gebühr; Bundesstrafgerichts; BStKR; Bundesanwaltschaft; Wohnung; Frist; Gebühren; StBOG; Einreichung; Sicherstellung; Durchsuchung; Gerichtsgebühr; Aufzuheben

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus SchmidSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. Auflage, Zürich2013
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