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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 241 CPP dal 2020

Art. 241 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 241

1 Le perquisizioni e le ispezioni sono disposte mediante mandato scritto. Nei casi urgenti possono essere disposte oralmente, ma devono successivamente essere confermate per scritto.

2 Il mandato indica:

a.
le persone, gli spazi, gli oggetti o le carte e registrazioni da perquisire o da ispezionare;
b.
lo scopo del provvedimento;
c.
le autorità o le persone incaricate dell’esecuzione.

3 Se vi è pericolo nel ritardo, la polizia può ordinare l’ispezione di orifizi e cavità corporei non visibili esternamente e può, senza mandato, eseguire perquisizioni; essa ne informa senza indugio le autorità penali competenti.

4 La polizia può perquisire una persona fermata o arrestata, in particolare per garantire la sicurezza di persone.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 241 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220196Diebstahl etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Gericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Berufung; Recht; Vorinstanz; Sinne; Delikt; Landes; Verteidigung; Freiheitsstrafe; Urteil; Landesverweisung; Dossier; Amtlich; Hausdurchsuchung; Amtliche; Busse; Verfahren; Befehl; Zusatzstrafe; Erscheint; Winterthur; Anordnung; Vollzug; Verfahren
ZHSB210159Bandenmässigen Diebstahl etc.Schuldig; Digte; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Beschuldigte; Beschuldigten; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Delikt; Einbruch; Schweiz; Sinne; Rinstanz; Delikts; Urteil; Mittäter; Einbruchdiebstähle; Stahl; Recht; Recht; Verteidigung; Berufung; Schwere; Amtlich; Verhalt; Hotel; Freiheit; Amtliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR130007Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe Dolmetscherwesen (KB130004) vom 10. Juli 2013Rekurrentin; Dolmetscher; Rekurs; Polizei; Akten; Wohnung; Recht; Rekursgegnerin; Vertrauen; Recht; Person; Gericht; Vertrauenswürdigkeit; Verhalten; Besuch; Umgang; Dolmetscherverzeichnis; Müsse; Verfolgung; Beschluss; Liegende; Erheblich; Wahrnehmungsbericht; Kriminellen; Polizeibeamten
BSBES.2019.79 (AG.2019.327)Streichung bzw. Entfernung von Aktenteilen (BGer vom 5. Juni 2019)Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Basel-Stadt; Verfügung; Werden; Entsprechende; Appellationsgericht; Entsprechenden; Andere; Schweiz; Einvernahme; Erhoben; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Zuständig; Straftat; Gewerbsmässigen; Anderem; Einvernahmeprotokoll; Schweizerischen; Voraussetzung; Sodass; Entfernung; Betrugs; Unentgeltliche; Einzelgericht; Entscheid; Auflage; Prozessführung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 I 97 (1B_115/2019)
Regeste
Art. 7, Art. 10 Abs. 2 und 3, Art. 13 Abs. 1, Art. 36 Abs. 3 BV ; Art. 3 EMRK ; Art. 197 Abs. 1 lit. c und d, Art. 241 Abs. 4, Art. 249 f. StPO; Leibesvisitation. Ohne ernsthafte und konkrete Anhaltspunkte für eine Selbst- oder Fremdgefährdung ist eine Leibesvisitation, bei welcher sich der Festgenommene vor seiner Verbringung in die Zelle entkleiden und er in die Hocke gehen muss, damit der Polizeibeamte die Aftergegend sichten kann, unverhältnismässig (E. 2).
Leibesvisitation; Polizei; Polizeibeamte; Zelle; Gefährliche; Festgenommene; Entkleidung; Kleider; Durchsuchung; Verhältnismässig; Beschwerde; Ausziehen; Anhaltspunkte; Kantons; Recht; Urteil; Unverhältnismässig; Verbringung; Fremdgefährdung; Person; Polizeibeamten; Inhaftierte; Selbstoder; Bundesgericht; Kleidern; Abtasten; Behandlung; Hinweis
143 IV 313 (6B_942/2016)Art. 55 SVG, Art. 198 Abs. 1 lit. a StPO; Zuständigkeit für die Anordnung einer Blutentnahme. Bei der Blutentnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit handelt es sich um eine Zwangsmassnahme, welche selbst dann von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden muss, wenn der Betroffene in diese einwilligt (E. 5.2). Beschwerde; Anordnung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Fahrunfähigkeit; Blutprobe; Kantons; Gallen; Einstellung; Verfahrens; Urteil; Polizei; Blutentnahme; Fassung; Verschiedene; Beschwerdeführer; Zwangsmassnahme; Anzeichen; Anklagekammer; Einstellungsverfügung; Angeordnet; Zuständigkeit; Geltenden; Strassenverkehrsgesetz; Genugtuungen; Verfahrenskosten; Untersuchungsamt; Fällen; Bestehen; Vorinstanzliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.17Revision; Beschwerde; Bundes; Beruf; Berufung; Gesuchsteller; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Beschluss; Berufungskammer; Rechtsmittel; Verfahren; StBOG; Bundesstrafgericht; Gericht; Durchsuchung; Bundesgericht; Bundesstrafgerichts; Revisionsgründe; Sicherstellung; Parteien; Gebühr; Bundesanwaltschaft; Urteils; BStKR; Nichteintreten; Gebühren; Wohnung
BB.2022.45Bundes; Beschwerde; Revision; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Gesuchsteller; Berufungskammer; Bundesgericht; StBOG; Bundesstrafgericht; Rechtsmittel; Gericht; Verfahren; Parteien; Beschluss; Gebühr; Bundesstrafgerichts; BStKR; Bundesanwaltschaft; Wohnung; Frist; Gebühren; StBOG; Einreichung; Sicherstellung; Durchsuchung; Gerichtsgebühr; Aufzuheben

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus SchmidSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. Auflage, Zürich2013
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