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Code pénal suisse (CPS)

Der Art. 241 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2013.40Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 250 StGB), Gehilfenschaft zu Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 25 und Art. 250 StGB), Lagern falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB), versuchter Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Gehilfenschaft zu versuchtem Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 und Art. 25 StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB). Schuld; Schuldig; Bundes; Beschuldigte; Falsch; Betrug; Falschgeld; Recht; Falsche; Anklage; Konto; Gericht; Fälscht; Verfahren; Reich; Bundesanwalt; Beschuldigten; Bundesanwaltschaft; Falschen; Geldes; Betrugs; Täter; Vereinbarung; Urteil; Gefälscht; Hinsicht
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