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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Der Art. 241 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 241 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUOG 1995 52Art. 17, 18 und 241 SchKG; § 98 KOV. Die ausseramtliche Konkursverwaltung untersteht der Aufsicht des Kantons, in welchem der Konkurs eröffnet wurde.

Konkurs; Konkursverwaltung; Amtliche; Ausseramtliche; SchKG; Aufsicht; Kanton; Konkursamt; Aufsichtsbehörde; Erfolgen; Befindet; Aufsichtsbehörden; Steigerungsbedingungen; Konkursverwaltung; Ausübung; Ausseramtlichen; Schuldbetreibungs; Konkursämter; Bestimmungen; Anordnungen; Durchsetzung; Gleichgestellt; Versehen; Aufsicht; Gläubigern; Beschwerdeführerin; Ansicht; Verfügungen; Müssen; Angefochten
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