1 A person who lacks capacity to act may accept and legally acquire title to a gift provided he has capacity to consent.
2 However, the gift is not acquired or is annulled where his legal representative forbids him to accept it or instructs him to return it.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB140060 | Aberkennung | Schenkung; Stiftung; Schenkungsversprechen; Berufung; Stiftungsrat; Vorinstanz; Organ; Urteil; Gültig; Person; Annahme; Zahlung; Partei; Verfahren; Meilen; Schenker; Betreibung; Bezirks; Schriftlich; Schenkungsversprechens; Beschenkten; Parteien; Organe; Bezirksgericht; Schriftliche; Berufungsklägerin; Stiftungsratsmitglied; Juristischen |
SG | HG.2017.153 | Entscheid Art. 257 Abs. 1 ZPO (SR 272); Inwieweit der Rückzug einer negativen Feststellungsklage, namentlich nach Zustellung der Klage aber noch vor Einreichung einer Klageantwort, eine rechtskräftige Beurteilung der streitgegenständlichen Forderung bewirkt, ist unklar. Für eine Leistungsklage, die im Wesentlichen mit dem Argument erhoben wird, der Schuldner habe eine negative Feststellungsklage zurückgezogen, weshalb der Bestand der streitgegenständlichen Forderung als rechtskräftig beurteilt zu gelten habe, kann kein Rechtsschutz in klaren Fällen gewährt werden (Handelsgerichtspräsident, 1. Dezember 2017, HG.2017.153). | Forderung; Feststellung; Negative; Feststellungsklage; Negativen; Stellt; Behauptet; Kläger; Rechtskraft; Liegen; Klagerückzug; Verfahren; Materiell; Entscheid; Tatsächlich; Bestand; Gelten; Partei; Erstgericht; Leistung; Gerichtlich; Urteil; Prozess; Bundesgericht; Positiv; Jedoch; Materielle; Führt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2017.153 | Entscheid Art. 257 Abs. 1 ZPO (SR 272); Inwieweit der Rückzug einer negativen Feststellungsklage, namentlich nach Zustellung der Klage aber noch vor Einreichung einer Klageantwort, eine rechtskräftige Beurteilung der streitgegenständlichen Forderung bewirkt, ist unklar. Für eine Leistungsklage, die im Wesentlichen mit dem Argument erhoben wird, der Schuldner habe eine negative Feststellungsklage zurückgezogen, weshalb der Bestand der streitgegenständlichen Forderung als rechtskräftig beurteilt zu gelten habe, kann kein Rechtsschutz in klaren Fällen gewährt werden (Handelsgerichtspräsident, 1. Dezember 2017, HG.2017.153). | Forderung; Feststellung; Klage; Negative; Feststellungsklage; Negativen; Behauptet; Recht; Materiell; Verfahren; Klagerückzug; Entscheid; Rechtskraft; Partei; Materielle; Erstgericht; Bundesgericht; Positiv; SchKG; Leistung; Gerichtlich; Forderungen; Urteil; Abgewiesen; Beurteilt; Forderung; Klageantwort; Erwägung; Rechtskräftig; Aberkennungsklage |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BH.2017.4 | Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO). | Beschwerde; Bundes; Ersatzmassnahme; Entscheid; Beschwerdeführerin; Haftentlassung; Verfahren; KZMG-BE; Antrag; Bundesstrafgericht; Untersuchung; Beantragt; Ersatzmassnahmen; Beschwerdekammer; Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Anordnung; Bundesstrafgerichts; Antrag; Haftentlassungsgesuch; Bundesanwaltschaft; Zwangsmassnahmen; Verfahrensakten; Stunden; Gericht; Haftentlassungsgesuchs; Beschuldigte; Beschwerdeverfahren; Akten |