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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 240 CPS dal 2020

Art. 240 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 240 Contraffazione di monete

Contraffazione di monete

1 Chiunque contraffà monete, cartamoneta o biglietti di banca al fine di metterli in circolazione come genuini, è punito con una pena detentiva non inferiore ad un anno.

2 Nei casi d’esigua gravità la pena è una pena detentiva sino a tre anni o una pena pecuniaria.

3 Il colpevole è punibile anche quando ha commesso il reato all’estero, se è stato arrestato nella Svizzera e non è estradato all’estero e se l’atto è punito nello Stato in cui fu compiuto.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 240 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB110555Geldfälschung etc. Klagte; Angeklagte; Geschädigte; Klagten; Angeklagten; Geschädigten; Freiheitsstrafe; Recht; Falsifikate; Gericht; Aussage; Urteil; Banknote; Recht; Vorinstanz; Aussagen; Geldstrafe; Banknoten; Kinder; Schuldig; Probezeit; Verteidigung; Entscheid; Verletzung; Schlagen; Staatsanwaltschaft; Untersuchung
SOSTKU.2004.2Geldfälschung etc.Fälschung; Nominalwert; Recht; Vergleich; Niggli; Urteil; Kammer; Angeführt; Lehre; Anzuwenden; Amtlichen; Zeigt; Drohung; Entwickelt; Obergericht; STKU; Fälschungen; Beurteilt; Erscheint; Schuldig; Einigermassen; Potentielle; Vereinfacht; Leichten; Hemmschwelle; Privilegierung; Massstab; Strengen; Richtig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2010 1111 Art. 240 Abs. 1 und 2 StGB.Der Grundtatbestand nach Art. 240 Abs. 1 StGB ist bereits erfüllt, wenndie Fälschung nicht leicht erkennbar oder nicht bloss wenige Falsifikatemit geringem Nominalwert hergestellt worden sind, auch wenn die Vorgehensweise des Täters einfach war und er nur geringe kriminelle... Falsifikate; Banknoten; Nominalwert; Schung; Hergestellt; Annahme; Leichter; '; Obergericht; Erkennbar; Falsche; Fälschung; Leichten; Geringe; Bundesgericht; Falsifikaten; Angeklagte; Rechtsprechung; Privilegierten; Energie; Gesprochen; Kriminelle; Qualität; Gebiete; Geringem; Grundtatbestand; Recht; Würde; Werden; Anzahl
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 IV 256 (6S.101/2007)Geldfälschung (Art. 240 StGB); Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB); Betrug (Art. 146 StGB). Ein besonders leichter Fall der Geldfälschung i.S. von Art. 240 Abs. 2 StGB bejaht bei Herstellung von acht Zweihunderternoten (E. 3). Zwischen der Geldfälschung (Art. 240 StGB) und dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB) besteht echte Konkurrenz (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4.2). Zwischen dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB) und dem Betrug besteht ebenfalls echte Konkurrenz (Änderung der Rechtsprechung; E. 4.3). Wer Falschgeld in Umlauf bringt (Art. 242 StGB), begeht in aller Regel zugleich einen Betrug. Über die Verwendung zur Zahlung hinausgehende arglistige Machenschaften sind nicht erforderlich (E. 4.4). Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit bei Herstellung und In Umlaufsetzen von Falschgeld (E. 4.5). Betrug; Recht; Falschgeld; Rechtsprechung; Recht; Beschwerde; Betrugs; Arglistig; Vorinstanz; Fälschung; Geldfälschung; Inumlaufsetzen; Absatzhandlung; Bestraft; Absatzhandlungen; Gefälscht; Urteil; Beschwerdeführerin; Arglist; Blüten; Falsifikate; Delikt; Nachtat; Konkurrenz; Herstellung; Urkunden; Donald's; Sternen; Restaurants
129 IV 238Art. 305bis Ziff. 1, Art. 19 Abs. 1 und Art. 20 StGB; Geldwäscherei, irrige Vorstellung über den Sachverhalt, Rechtsirrtum. Wer fälschlicherweise der Überzeugung ist, aus dem Drogenhandel stammende Vermögenswerte seien wegen Zeitablaufs nicht mehr einziehbar, handelt in einem Sachverhaltsirrtum (E. 3). Recht; Recht; Sachverhalt; Geldwäscherei; Sachverhalts; Beschwerdegegner; Tatbestand; Rechtlich; Rechtsirrtum; Vorsatz; Sachverhaltsirrtum; Vermögenswerte; Vorstellung; Irrtum; Rechtliche; Zutreffende; Täter; Fraglichen; Barkeit; Vorinstanz; Tatbestandsmerkmal; Tatbestandsmerkmale; Unzutreffende; STRATENWERTH; Drogenhandel; Urteil; Entscheid; Staat; JENNY; Bundesgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Falsche; Falschen; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Umlauf; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Urteil; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Recht; Falsifikate; Betrug; Täter; Einführens; Busse; Verfahren
SK.2016.38Mehrfache Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), mehrfache versuchte Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 i.V.m. 22 Abs. 1 StGB), mehrfaches in Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB), mehrfacher gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), mehrfaches Fahren unter Drogeneinfluss (Art. 91 Abs. 2 Bst. b i.V.m.31 Abs. 2 SVG), mehrfaches Fahren ohne Berechtigung (Art. 95 Abs. 1 Bst. b i.V.m. 10 Abs. 2 SVG), Erwerb und Besitz einer Waffe (Teleskop-Schlagstock) als kroatischer Staatsangehöriger (Art. 4 Abs. 1 Bst. d, Art. 7, Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG, Art. 12 aWV [gültig bis am 14.03.2014]) und Tragen einer Waffe (Schlagstock) ohne Waffentragbewilligung (Art. 4 Abs. 1 Bst. d, Art. 27, Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG, Art. 48 WV), Grobe Verletzung von Verkehrsregeln i.S.v. Art. 90 Abs. 2 SVG (Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen; Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 4a Abs. 1 und 5, Art. 5 VRV, Art. 22 Abs. 1 SSV).Privatklägerschaft; Bundes; Beschwerde; Mehrfache; Kammer; Bundesstrafgericht; Gericht; Bundesstrafgerichts; Urteil; Waffe; Begründet; Partei; Parteien; Mehrfachen; Amtlich; Schriftlich; Geldfälschung; Verteidigung; Verletzung; Beschwerdekammer; Mehrfaches; Gerügt; Amtliche; Verfahrens; Vorsitz; Bundesanwaltschaft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Lentjes Meili, Keller Basler Kommentar, 3. Auflage2013
Trechsel, VestPraxiskommentar, Zürich, St. Gallen 2008
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