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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 24 CPC dal 2021

Art. 24 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 24 Istanze e azioni nell’ambito dell’unione domestica registrata

Per le istanze e azioni nell’ambito dell’unione domestica registrata, incluse le istanze di provvedimenti cautelari, è imperativo il foro del domicilio di una parte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 24 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2004.94Entscheid Art. 4 aVG. Beginn der Verwirkungsfrist bei Verantwortlichkeitsansprüchen. Kenntnis der Schädigung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 aVG (Verantwortlichkeitsgesetz vom 7. Dezember 1959, sGS 161.1) liegt bei Personenschäden vor, wenn - objektiv - der Personenschaden berechnet werden kann und - subjektiv - der Geschädigte nicht aus zureichenden Gründen annimmt, der Schaden lasse sich noch nicht berechnen (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 25. Juli 2005, BZ.2004.94; aufgehoben durch Entscheid des Kassationsgerichts vom 20. Dezember 2005). Schaden; Verwirkung; Zustand; Weiter; Kanton; Geschädigte; Kenntnis; Berufung; August; Führt; Gallen; Kläger; Geführt; Beklagte; Weitere; Verwirkungsfrist; Therapie; Objektiv; Hinweis; Subjektiv; Haushalt; Verbesserung; September; Kantons; Medizinische; Behandlung; Vorliegen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 30 (5A_383/2020)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).
Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Feststellungsklage; Beschwerde; Klagerückzug; Definitive; Negativen; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Gerichtlich; Verfahren; Gerichtliche; Forderung; Urteil; Materiell; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Gericht; Beschwerdeführer; Zahlung; Rechtskraft; Anerkennungs; Leistungsbegehren
147 III 440 (4D_76/2020)
Regeste
Art. 212 und 243 ff. ZPO ; Entscheidungsbefugnis der Schlichtungsbehörde; anwendbares Verfahren; Verhandlungsmaxime; Säumnis der beklagten Partei. Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2'000 Franken kann die Schlichtungsbehörde entscheiden, sofern die klagende Partei einen Antrag stellt. Allerdings muss sie dies nicht tun, da Art. 212 ZPO ihr einen grossen Ermessensspielraum einräumt (E. 3.3.1 und 6).
Procédure; Conciliation; Autorité; L'autorité; Décision; Consid; Partie; Cité; Civil; Rendre; Cit; Présent; Recourante; être; Arrêt; Simplifiée; D'une; Civile; Contra; Même; Schlichtungsbehörde; Zivilprozessordnung; Parties; Message; Présente; Faits; éd; Application; Avait
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