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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 24 SchKG vom 2023

Art. 24 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 24

Die Kantone bezeichnen die Anstalten, welche gehalten sind, in den in diesem Ge­setze vorgesehenen Fällen Depositen anzunehmen (Depo­siten­anstalten). Sie haften für die von diesen Anstalten verwahr­ten Depositen.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 24 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSKG-03-25-SchKG; Forderung; Vertrag; Richter; Derungen; Klage; Schwerde; Nachlassvertrag; Forderungen; Gläubiger; Beschwerde; Sachwalter; Stritten; Materiell; Recht; Bestritten; Richtsausschuss; Nachlassrichter; Klasse; Verfahren; Stellung; Privilegiert; Vorinstanz; Klagefrist; Privilegierte; Lassvertrages

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 527Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2).
Regeste b
Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB; Widerrechtlichkeit. Die Konkurs- und Betreibungsdelikte von Art. 163 ff. StGB sind keine Schutznormen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR (E. 3).
Recht; Anfechtung; SchKG; Recht; Handelsgericht; Anfechtungsklage; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Schuld; Kanton; Schutz; Anfechtungsklagen; Klage; Beschwerdeführerin; Reflexwirkung; Materielle; Betreibungsrechtliche; Gläubigers; Schuldner; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Schutznorm; Paulianisch; Vermögens; Gläubigerschutz; Zivilrechtlich; Paulianische
141 III 382Lugano-Übereinkommen (LugÜ); Kollokationsklage im Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Art. 321 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 Abs. 1 SchKG). Das LugÜ stellt kein Hindernis dar, um in der Schweiz als Staat der Insolvenzeröffnung über die Kollokation zu entscheiden; das gilt auch bei einem bereits im Ausland anhängigen Prozess gegen den Schuldner über eine zu kollozierende Forderung (E. 3-6). Kollokation; Verfahren; Urteil; LugÜ; Recht; Konkurs; Forderung; SchKG; Beschwerde; Klage; Schweizerischen; Insolvenz; Zivil; Verfahren; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Ausländische; Belgien; Belgische; Schweiz; Kollokationsklage; Staat; Forderungen; Gericht; Entscheid; Kollokationsprozess; SAirLines; Kollokationsverfahren; Gläubiger

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4137/2019Markenschutz (Übriges)Beschwerde; Marke; Marken; Recht; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Register; Urteil; Konkurs; Partei; Verfahren; Eintrag; Verfügung; Eintragung; Ken-Nr; Markeninhaber; Marken-Nr; Beweis; Parteien; Übertragung; Markenrechte; Sachverhalt; MSchG; Registereintrag; Markenregister; Tragene; Registeränderung
B-1568/2017Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Schaft; Nossenschaft; Genossenschaft; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Waltung; Gruppe; Verwaltung; Gesellschaft; Verfügung; Geschäft; Recht; Beschwerdeführern; Kumseinlagen; Person; Aufsichtsrechtlich; Publikumseinlagen; Gesellschaften; Werbsmässig; Mitglied; Organ; Wirtschaftlich; Sichtsrechtliche; Entgegengenommen; Untersuchung; Angefochtene; Urteil; Bewilligung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2012.90Verfahrenshandlung der Bundesanwaltschaft (Art. 20 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO).Konkurs; Beschwerde; Kollokation; Forderung; Waltung; Ersatzforderung; Rechtlich; Recht; Beschwerdeführer; Vermögenswerte; Verfügung; Rechtliche; Konkursverwaltung; Beschwerdegegnerin; Kollokationsplan; SchKG; Verfahren; Anordnung; Entscheid; Verfahren; Gläubiger; öffentlich-rechtliche; Provisorisch; Beschlag; Provisorische; Angefochten; Einziehung;
BB.2011.34Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Konkurs; FINMA; Verfahren; Beamte; Nichtanhandnahme; Recht; Rechtlich; Beamten; Nichtanhandnahmeverfügung; Veruntreuung; Rechtliche; Unrechtmässig; Aufwand; Beschwerdeführerin; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Beschwerdegegnerin; Bundesstrafgericht; Basel; Vermögenswerte; Entschädigung; Amtsmissbrauch; Beschwerdekammer; Höhe; Tatbestand; Untersuchung; Kanton
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