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Obligationenrecht (OR)

Art. 24 OR vom 2021

Art. 24 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 24

1 Der Irrtum ist namentlich in folgenden Fällen ein wesentlicher:

1.
wenn der Irrende einen andern Vertrag eingehen wollte als denjenigen, für den er seine Zustimmung erklärt hat;
2.
wenn der Wille des Irrenden auf eine andere Sache oder, wo der Vertrag mit Rücksicht auf eine bestimmte Person abgeschlossen wurde, auf eine andere Person gerichtet war, als er erklärt hat;
3.
wenn der Irrende eine Leistung von erheblich grösserem Umfange versprochen hat oder eine Gegenleistung von erheblich geringerem Umfange sich hat versprechen lassen, als es sein Wille war;
4.
wenn der Irrtum einen bestimmten Sachverhalt betraf, der vom Irrenden nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr als eine notwendige Grundlage des Vertrages betrachtet wurde.

2 Bezieht sich dagegen der Irrtum nur auf den Beweggrund zum Vertragsabschlusse, so ist er nicht wesentlich.

3 Blosse Rechnungsfehler hindern die Verbindlichkeit des Vertrages nicht, sind aber zu berichtigen.

3. Geltendmachung gegen Treu und Glauben>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 24 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220004Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Vorinstanz; Koste; Phase; Beklagten; Einkommen; Unterhalt; Partei; Berufung; Unterhalts; Parteien; Recht; Klägers; Monatlich; Kinder; Wohnkosten; Tigen; Vereinbarung; Familie; Massnahme; Unterhaltsbeiträge; Berücksichtigen; Phasen; Gungen; Über; Zahlungen; Nettoeinkommen; Vorinstanzliche; Hinweis; Liegenschaft
ZHLB220039AberkennungBaurecht; Baurechts; Baurechtszins; Vertrag; Berufung; Vorinstanz; Recht; Vertrags; Partei; Parteien; Referenzzinssatz; Beklagten; Läge; Aberkennung; Betreibung; Baurechtszinses; Bezirksgericht; Äquivalenz; Baurechtsvertrag; Entscheid; Stantibus; Grundrechtsbindung; Erhob; Vereinbart; Römisch-katholische; Rebus; Leistung; Rechtsöffnung; Aufgabe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR190004Rekurs gegen das Urteil des Präsidenten des Obergerichts des Kantons Zürich (XA180004-O) vom 29. April 2019Rekurs; Rekursgegnerin; Verfahren; Rentin; Rekurrentin; Münchner; Recht; Handelsgericht; Akten; Interesse; Urteil; Verfahrens; Sinne; Gericht; Obergericht; Klage; Einsicht; Schaden; Haftung; Obergerichts; Vorinstanz; Handelsgerichts; Beweis; Beihilfe; Entscheid; Eventualiter; Investition; Klageschrift
SOVWBES.2015.410Spitalrechnungüber; Irrtum; Vertrag; Wille; Patienten; Patientenadministration; Rechtlich; Spital; Irrende; Kostenübernahme; Recht; Bestätigung; Urkunde; Person; Schwenzer; Erklärungsirrtums; Verträge; Fälle; Tschannen; Leistung; Bestimmungen; Verpflichtung; Obligationenrecht; Anfechtung; Ingeborg; Gelesene; Umfange; Irrenden; Erheblich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 1 (8C_402/2019) Frist für die Vollstreckungsverwirkung bei rechtskräftig festgesetzten Leistungen; Gesetzeslücke. Wo das massgebliche Einzelgesetz (hier das UVG für eine Rente der Unfallversicherung) keine Regelung enthält, gilt für die Vollstreckung rechtskräftig festgesetzter sozialversicherungsrechtlicher Forderungen auch nach Inkrafttreten des ATSG zweigübergreifend eine Frist von zehn Jahren gemäss BGE 127 V 209 (E. 8). Rente; Vollstreckung; Renten; Frist; Rechtskräftig; Recht; Leistungen; Beschwerde; Festsetzung; Rentenbetreffnisse; Verwirkt; Vollstreckungsverwirkung; Fünfjährige; Verfügung; Zehnjährige; Festgesetzt; Gericht; Verwirkung; Einsprache; Zugesprochen; Gesprochene; Gesetzte; Einspracheentscheid; Forderung; Festsetzungs; Gelte; Forderung; Zahlte; Erwerbsunfähigkeit; Festgesetzte
145 III 383 (4A_543/2018)Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR und Art. 4 Bst. a des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG); Berufung auf Grundlagenirrtum bei Anwendbarkeit des CISG? Das CISG enthält abschliessende Rechtsbehelfe für den Fall der mangelhaften Kaufsache, weshalb - im Gegensatz zur Rechtslage nach innerstaatlichem Recht - die alternative Berufung auf Grundlagenirrtum im Sinne von Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR bei Anwendbarkeit des CISG ausgeschlossen ist (E. 5). Recht; Vertrag; Vertrags; Beschwerde; Übereinkommen; Beschwerdeführerin; SCHLECHTRIEM/; Grundlagenirrtum; Käufer; Irrtum; Berufung; SCHWENZER/; MAGNUS; Regelung; Kaufsache; Interne; SCHROETER; Verkäuferin; Internationale; Gültigkeit; Irrtums; Rechtsprechung; Rechtsbehelfe; Urteil; Bestimmungen; Entscheid; Käuferin; Schlechtriem/Schwenzer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1070/2020Erlöschen des AsylsBeschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Flüchtling; Flüchtlingseigenschaft; Recht; Verzicht; Schen; Gesuch; Schweiz; Verfügung; Verzichts; Urteil; Eingabe; Verzichtserklärung; Asyls; Feststellung; Verfahren; Akten; Wille; Grundlage; Ausländer; Wiedereinsetzung; Erlöschen; Reise; Habe; Vorinstanz; Partei; Willen; Sinne
D-1221/2021Asylverfahren (Übriges)Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Verzicht; Richt; Verzichts; Verzichtserklärung; Recht; Flüchtling; Urteil; Vorinstanz; Urteils; Flüchtlingseigenschaft; Schweiz; Kinder; Bundesverwaltungsgericht; Wille; Verfügung; Willen; Handlung; Person; Unfähig; Verfahren; Entscheid; Handeln; Verzichtserklärungen; BVGer; Gesuch; Urteilsfähig; Zeitpunkt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2015.43Sospensione del procedimento (art. 329 cpv. 2 CPP in relazione con l'art. 314 CPP). Della; Mente; Dell Federal; Consid; Sentenza; Tribunale; Federale; Penal; Giudizi; CP-TPF; Procedura; Giudizio; Giudice; Principi; Confisca; Principio; Essere; Pronunci; Pronuncia; Fatti; Decisione; Sospensione; Reato; Giudicato; Delle; Considera
SK.2013.8Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten oder RatenzahlungBundes; Gericht; Verfahren; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Betreibung; Gerichtskasse; Entscheid; Kammer; Bundesstrafgerichts; Beschwerde; Monatlich; Raten; Verfahrenskosten; Finanzielle; Amtliche; Gesuch; Situation; Ratenzahlung; Bedingung; Rückzug; Basel; Auslagen; Urteil; Ruckstuhl; Kommentar; Notbedarf; Monatliche; Erlass

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchwenzerBasler Kommentar zum Obligationenrecht2003
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