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Foreign Nationals and Integration Act (FNIA)

Art. 24FNIA from 2020

Art. 24 Foreign Nationals and Integration Act (FNIA) drucken

Art. 24 Accommodation

Foreign nationals may only be admitted in order to work if suitable accommodation for them is available.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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