1. Wer vorsätzlich den Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanstalt, namentlich den Eisenbahn, Post, Telegrafen- oder Telefonbetrieb hindert, stört oder gefährdet,
wer vorsätzlich den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Wasser, Licht, Kraft oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage hindert, stört oder gefährdet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB160433 | Mehrfache Pornografie | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Berufung; Gutachten; Verfahren; Anklage; Beweis; Recht; Speicherkarte; Urteil; Vorinstanzliche; Person; Verfahren; Sverfa; Modem; Liegende; Besitz; Sachverhalt; Aussage; Folgen; Bilder; Akten; Daten; Verfügung; Vorliegen |
SZ | BEK 2017 81 | Einstellung Strafverfahren (fahrlässige Störung des Eisenbahnverkehrs und Gefährdung durch Verletzung der Bauregeln) | Beschwerde; Gefährdung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Erheblich; Beschwerdeführerin; Erhebliche; Beschwerdegegner; Fallen; Verfahren; Eisenbahnverkehr; Einstellung; Störung; Eisenbahnverkehrs; Schaden; Vertreten; Einsiedeln; Können; Beschuldigte; Fahrlässige; Geleise; Höfe; Einzutreten; Beschuldigten; Tatbestand; Gefährdungen; Betonstücke; Erwägung; Grössere |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
119 IV 301 | Art. 181, Nötigung durch andere Beschränkung der Handlungsfreiheit. Diese Generalklausel ist restriktiv auszulegen (E. 2a, Bestätigung der Rechtsprechung). Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit sind bei politischen Aktionen auf öffentlichem Grund die verfassungsmässigen Rechte zu beachten (E. 2b). Wer eine gesenkte Bahnschranke mit Ketten verriegelt, den Rotor mit Schnelleim lahmlegt und dadurch den Strassenverkehr rund 10 Minuten blockiert, begeht eine Nötigung (E. 3a). Diese ist nicht gerechtfertigt durch den damit bezweckten politisch-moralischen Appell (E. 3b). | Nötigung; Beschwerdeführer; Minuten; Aktion; Verkehrs; Gewalt; Handlung; Verkehrsteilnehmer; Handlungsfreiheit; Bahnschranke; Behinderung; Beschränkung; Golfkrieg; Generalklausel; Bahnschranken; Menschenteppichs; Umweg; Nötigungsmittel; Bahnübergang; Demonstration; Verhalten; Beschwerdeführers; Tatbestand; Weite; Bundesgericht; Zweck; Androhung; Nachteile |
116 IV 44 | Art. 238 Abs. 2, Art. 239 Ziff. 2 StGB. 1. Wenn die fahrlässige Gefährdung des Eisenbahnverkehrs unerheblich und daher nach Art. 238 Abs. 2 StGB nicht strafbar ist, kann sie als fahrlässige Gefährdung des Eisenbahnbetriebs nach Art. 239 Ziff. 2 StGB dennoch bestraft werden (Änderung der Rechtsprechung). 2. Wer eine Eisenbahn während über einer Stunde am ordnungsgemässen Betrieb hindert, stört diesen in gravierender Weise. | Betrieb; Eisenbahn; Störung; Fahrlässige; Verkehr; Erheblich; Eisenbahnverkehrs; Gefährdung; Recht; Stört; Bestraft; Allgemeinheit; Votum; Regel; Forch; Betrieben; Erhebliche; Fahrlässigkeit; Bundesgericht; Dienen; Gestört; Urteil; Kommission; TRECHSEL; Betriebsgefährdung; Verkehrsgefährdung; Regelung; Ansicht; Interesse; Schweizerische |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CR.2021.7 | Kammer; Entscheid; Urteil; Filter; öffnen; Hinzufügen; Bundes; Entscheide; Revision; BStGer; Gesuchsteller; Gericht; Verfahren; Übertretungsbusse; Berufungskammer; Verfahren; Urteils; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Dispositivziffer; Revisionsgesuch; Bundesgericht; Beschwerde; Bundesstrafgerichts; Revisionsgr; Parteien; Betrieben; Allgemeinheit; Focht; Dienen | |
SK.2020.6 | Gefährdung durch Sprengstoffe und Giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB); Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 239 Ziff. 1 StGB); qualifizierte Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 3 StGB), teilweise versucht (Art. 22 StGB); grobe Verletzung einer Verkehrsregel (Art. 90 Abs. 2 SVG); einfache Verletzung von Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 1 SVG); versuchte qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 4 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB); Rückweisung BGer | Schuldig; Urteil; Beschuldigte; Bundes; Kammer; Anklage; Verfahren; Beschuldigten; Bundesgericht; Hydrant; Geldstrafe; Recht; Anklageziffer; Verfahrens; Täter; Störung; Mehrfache; Verletzung; Betrieb; Allgemeinheit; Entschädigung; Dienen; Sachbeschädigung; Bundesstrafgericht; Verkehrsregel; Betrieben; Hydranten; Verfahren; Rückweisung |