E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Civil Procedure Code (CPC)

Art. 238CPC from 2022

Art. 238 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 238

Content

The decision contains:

a.
the designation and the composition of the court;
b
the place and date of the decision;
c.
the designation of the parties and their representatives;
d.
the conclusions;
e.
the persons and authorities to be served with the decision;
f.
instructions on appellate remedies unless the parties have waived their right to seek the same;
g.
the grounds for the decision, if applicable;
h.
the seal of the court.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 238 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220139KonkurseröffnungBeschwerde; Konkurs; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; SchKG; Betreibung; Entscheid; Nichtig; Verfahren; Konkursgericht; Konkurseröffnung; Recht; Konkursandrohung; Zahlungsbefehl; Interesse; Schaden; Winterthur; Gläubiger; Erhob; Konkurses; Forderung; Verfügung; Rechtsvorschlag; Urteil; Kantons; Person; Widerruf; Handelsregister; Aufschiebende
ZHPF220030Ausstand von Bezirksrichter im Verfahren ES210033Beschwerde; Gericht; Beschwerdeführer; Bezirksrichter; Ausstand; Gerichtsschreiber; Gerichtsschreiberin; Entscheid; Recht; Verfahren; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Richter; Rechtsmittel; Fehle; Eintragung; Partei; Befangenheit; BGer; Aufl; Superprovisorische; Gesuch; Kanton; Gesetze; Vorinstanz; Entscheide; Fortan; Ordentliche; Personen; Befangen
Dieser Artikel erzielt 60 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160017Aufsichtsbeschwerde gegen die Beschwerdegegner und den Beschluss des Mietgerichts Zürich vom 4. August 2016 (MB160017-L)Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Beschwerdeführer; Beschluss; Entscheid; Aufsichtsbehörde; Mietgericht; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Obergericht; Obergerichts; Verfahren; Aufsichtsrechtlich; Mietgerichts; Entscheide; Kantons; Rechtsvertreter; Administrative; Rekurs; Klage; Verwaltungskommission; Frist; Verfahrens; Sachliche; Zürich; Geben; Aufsichtsrechtliche; Erweise
BSZB.2021.1 (AG.2021.449)Anfechtung des KindesverhältnissesBerufung; Ehemann; Rechts; Ehefrau; Verfahren; Entscheid; Auflage; Zivilgericht; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Partei; Ehemanns; Prozess; Kommentar; Gericht; AaO; Gemäss; Anfechtung; Angefochtene; Februar; Auflage; Verfahrens; Gerichts; Kommentar; Hätte; Berufungsverfahren; Treten; Rechtspflege; Angefochtenen; Schweizer
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 636 (4A_476/2014)Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 143 ZPO, Art. 48 Abs. 3 BGG analog; Verbot des überspitzten Formalismus. Frage nach der Wahrung einer zivilprozessualen Rechtsmittelfrist durch eine Eingabe, die rechtzeitig bei einer sachlich oder funktionell unzuständigen Behörde eingereicht wurde, und nach der Pflicht dieser Behörde, die Eingabe an die zuständige Instanz zu übermitteln (E. 2-4). Zuständig; Rechtsmittel; Zuständige; Frist; Berufung; Behörde; Bundes; Zivilprozessordnung; Unzuständige; Urteil; Einreichung; Beschwerde; Eingabe; Obergericht; Fristwahrung; Rechtzeitig; Bundesgericht; Unzuständigen; Weiterleitung; Verfahren; Regelung; Instanz; Zivilprozessordnung; Gericht; Arbeitsgericht; Vorinstanz
139 III 78 (5A_378/2012)Art. 145 Abs. 2 lit. b und Art. 314 Abs. 1 ZPO; Fristenstillstand bei Berufung gegen einen im summarischen Verfahren ergangenen Entscheid. Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO gilt auch für das Berufungsverfahren und damit für die Berufungsfrist gegen einen im summarischen Verfahren ergangenen Entscheid (E. 4). Die Pflicht des Gerichts gemäss Art. 145 Abs. 3 ZPO, die Parteien auf die Ausnahmen vom Fristenstillstand hinzuweisen, stellt eine Gültigkeitsvorschrift dar. Fehlt der Hinweis, stehen die Fristen still (E. 5). Recht; Frist; Rechtsmittel; Hinweis; Fristen; Still; Fristenstillstand; Berufung; Beschwerde; Verfahren; Kanton; Kantons; Partei; Rechtsmittelbelehrung; Summarische; Kantonsgericht; Hinweispflicht; Entscheid; Parteien; Rechtsmittelverfahren; Praxis; Summarischen; Beschwerdeführer; Wortlaut; E-ZPO; Civile; Fehlende; Urteil; Procédure
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz