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Code pénal suisse (CPS)

Der Art. 238 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 238 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170072Fahrlässige Störung des öffentlichen VerkehrsStart; Schuldig; Flugzeug; Beschuldigte; Beschuldigten; Startabbruch; Fährdung; Gefährdung; Gutachten; Anklage; Flugzeugs; Piste; Flugverkehr; Flugverkehrs; Satzung; Flugverkehrsleiter; Flugzeuge; Besatzung; Verteidigung; Zeitpunkt; Vorinstanz; Gefahr; Continuous; Watch; Gutachter; Schen
SZBEK 2018 151Anordnung und Auftrag zur DNA-ProfilerstellungBeschuldigte; DNA-Profil; Beschwerde; Beschuldigten; Geleuchtet; DNA-Profils; Bahnhof; Erstellung; Laserpointer; Staatsanwaltschaft; Freienbach; Künftige; Delikte; Einsiedeln; Verfügung; Pfäffikon; Höfe; Hinweis; DNA-Profile; Massnahme; Recht; Person; Güterzug; Anordnung; Taten; Laserstrahl; Aufklärung; Angefochtenen; KG-act

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 IV 13Art. 117, 125 Abs. 1 und 2, 238 Abs. 2 StGB; Fahrlässigkeitshaftung des Vorwarners für einen Eisenbahnunfall. Der auf einer Arbeitsstelle des Baudienstes als Vorwarner handelnde Verbindungsmann, der sich im Funkverkehr nicht vergewissert, ob der Adressat seine Durchsage empfangen und verstanden hat, verletzt die Sprechdisziplin und haftet strafrechtlich für den auf diese Sorgfaltspflichtverletzung zurückzuführenden Eisenbahnunfall. Beschwerde; Sicherheit; Baumann; Fahrlässigen; Beschwerdeführer; Meldung; Sorgfalt; Verstanden; Quittung; Vorwarner; Sorgfaltspflicht; Geleise; Rechtlich; Geleises; Körperverletzung; Vorinstanz; Geändert; Rechtliche; Reglement; Gelte; Eisenbahnverkehr; Schwere; Mehrfachen; Täter; Verletzung; Erfolg; Urteil; Empfänger; Verhalten
124 IV 114Fahrlässige Störung des Eisenbahnverkehrs (Art. 238 Abs. 2 StGB); erhebliche Gefährdung von Leib und Leben oder von fremdem Eigentum. Eine Schnellbremsung und ein Zusammenstoss einer Eisenbahn mit einem Motorfahrzeug begründen nicht ohne weiteres eine erhebliche Gefährdung im Sinne dieser Bestimmung. Massgebend sind die tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls. Erheblich; Gefährdung; Erhebliche; Kollision; Beschwerde; Eisenbahn; Schnellbremsung; Eisenbahnverkehr; Gefahr; Vorinstanz; Eisenbahnverkehrs; Störung; Verzögerung; Beschwerdeführerin; Personen; Passagiere; Beschwerdegegner; Gewöhnlichen; Fahrzeug; Zugspassagier; Personenwagen; Verzögerungswerte; Eigentum; Fahrlässig; M/sec; Recht; Festgestellt; Appenzell; Zusammenstoss

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-5956/2016AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Gericht; Verwerflich; Taten; Person; Begangen; Busse; Personen; Handlung; Handlungen; Verwerfliche; Staatsanwaltschaft; Delikt; Recht; Verfügung; Delikte; Personenbeförderung; Flüchtling; Schweiz; Beschwerdeführers; Personenbeförderungsgesetz; Psychische; Handlungen; Urteil; Asylwiderruf; Bundesverwaltungsgericht
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