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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 238 CPS dal 2020

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Art. 238 Perturbamento del servizio ferroviario

Perturbamento del servizio ferroviario

1 Chiunque intenzionalmente impedisce, perturba o pone in pericolo il servizio delle strade ferrate e mette con ciò scientemente in pericolo la vita o l’integrità delle persone o la proprietà altrui, in modo particolare chiunque cagiona il pericolo di un deviamento o di uno scontro di treni, è punito con una pena detentiva o pecuniaria1.

2 La pena é una pena detentiva sino a tre anni o una pena pecuniaria se il colpevole ha agito per negligenza e messo in grave pericolo la vita o l’integrità delle persone o la proprietà altrui.


1 Nuova espr. giusta il n. II 1 cpv. 15 della LF del 13 dic. 2002, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 3459; FF 1999 1669). Di detta mod. é tenuto conto in tutto il presente Libro.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 238 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170072Fahrlässige Störung des öffentlichen VerkehrsStart; Schuldig; Flugzeug; Beschuldigte; Beschuldigten; Startabbruch; Fährdung; Gefährdung; Gutachten; Anklage; Flugzeugs; Piste; Flugverkehr; Flugverkehrs; Satzung; Flugverkehrsleiter; Flugzeuge; Besatzung; Verteidigung; Zeitpunkt; Vorinstanz; Gefahr; Continuous; Watch; Gutachter; Schen
SZBEK 2018 151Anordnung und Auftrag zur DNA-ProfilerstellungBeschuldigte; DNA-Profil; Beschwerde; Beschuldigten; Geleuchtet; DNA-Profils; Bahnhof; Erstellung; Laserpointer; Staatsanwaltschaft; Freienbach; Künftige; Delikte; Einsiedeln; Verfügung; Pfäffikon; Höfe; Hinweis; DNA-Profile; Massnahme; Recht; Person; Güterzug; Anordnung; Taten; Laserstrahl; Aufklärung; Angefochtenen; KG-act

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 IV 13Art. 117, 125 Abs. 1 und 2, 238 Abs. 2 StGB; Fahrlässigkeitshaftung des Vorwarners für einen Eisenbahnunfall. Der auf einer Arbeitsstelle des Baudienstes als Vorwarner handelnde Verbindungsmann, der sich im Funkverkehr nicht vergewissert, ob der Adressat seine Durchsage empfangen und verstanden hat, verletzt die Sprechdisziplin und haftet strafrechtlich für den auf diese Sorgfaltspflichtverletzung zurückzuführenden Eisenbahnunfall. Beschwerde; Sicherheit; Baumann; Fahrlässigen; Beschwerdeführer; Meldung; Sorgfalt; Verstanden; Quittung; Vorwarner; Sorgfaltspflicht; Geleise; Rechtlich; Geleises; Körperverletzung; Vorinstanz; Geändert; Rechtliche; Reglement; Gelte; Eisenbahnverkehr; Schwere; Mehrfachen; Täter; Verletzung; Erfolg; Urteil; Empfänger; Verhalten
124 IV 114Fahrlässige Störung des Eisenbahnverkehrs (Art. 238 Abs. 2 StGB); erhebliche Gefährdung von Leib und Leben oder von fremdem Eigentum. Eine Schnellbremsung und ein Zusammenstoss einer Eisenbahn mit einem Motorfahrzeug begründen nicht ohne weiteres eine erhebliche Gefährdung im Sinne dieser Bestimmung. Massgebend sind die tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls. Erheblich; Gefährdung; Erhebliche; Kollision; Beschwerde; Eisenbahn; Schnellbremsung; Eisenbahnverkehr; Gefahr; Vorinstanz; Eisenbahnverkehrs; Störung; Verzögerung; Beschwerdeführerin; Personen; Passagiere; Beschwerdegegner; Gewöhnlichen; Fahrzeug; Zugspassagier; Personenwagen; Verzögerungswerte; Eigentum; Fahrlässig; M/sec; Recht; Festgestellt; Appenzell; Zusammenstoss

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-5956/2016AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Gericht; Verwerflich; Taten; Person; Begangen; Busse; Personen; Handlung; Handlungen; Verwerfliche; Staatsanwaltschaft; Delikt; Recht; Verfügung; Delikte; Personenbeförderung; Flüchtling; Schweiz; Beschwerdeführers; Personenbeförderungsgesetz; Psychische; Handlungen; Urteil; Asylwiderruf; Bundesverwaltungsgericht
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