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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 238SCC from 2020

Art. 238 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 238 Disruption of rail traffic

Disruption of rail traffic

1 Any person who wilfully obstructs, disrupts or endangers railway services and as a result causes danger to the life, limb or property of other people, and in particular the danger of derailment or collision is liable to a custodial sentence or to a monetary penalty1.

2 If the person concerned acts through negligence and as a result causes serious danger to the life, limb or property of other people the penalty is a custodial sentence not exceeding three years or a monetary penalty.


1 Term in accordance with No II 1 para. 15 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979). This amendment has been taken into account throughout the Second Book.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 238 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170072Fahrlässige Störung des öffentlichen VerkehrsStart; Schuldig; Flugzeug; Beschuldigte; Beschuldigten; Startabbruch; Fährdung; Gefährdung; Gutachten; Anklage; Flugzeugs; Piste; Flugverkehr; Flugverkehrs; Satzung; Flugverkehrsleiter; Flugzeuge; Besatzung; Verteidigung; Zeitpunkt; Vorinstanz; Gefahr; Continuous; Watch; Gutachter; Schen
SZBEK 2018 151Anordnung und Auftrag zur DNA-ProfilerstellungBeschuldigte; DNA-Profil; Beschwerde; Beschuldigten; Geleuchtet; DNA-Profils; Bahnhof; Erstellung; Laserpointer; Staatsanwaltschaft; Freienbach; Künftige; Delikte; Einsiedeln; Verfügung; Pfäffikon; Höfe; Hinweis; DNA-Profile; Massnahme; Recht; Person; Güterzug; Anordnung; Taten; Laserstrahl; Aufklärung; Angefochtenen; KG-act

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 IV 13Art. 117, 125 Abs. 1 und 2, 238 Abs. 2 StGB; Fahrlässigkeitshaftung des Vorwarners für einen Eisenbahnunfall. Der auf einer Arbeitsstelle des Baudienstes als Vorwarner handelnde Verbindungsmann, der sich im Funkverkehr nicht vergewissert, ob der Adressat seine Durchsage empfangen und verstanden hat, verletzt die Sprechdisziplin und haftet strafrechtlich für den auf diese Sorgfaltspflichtverletzung zurückzuführenden Eisenbahnunfall. Beschwerde; Sicherheit; Baumann; Fahrlässigen; Beschwerdeführer; Meldung; Sorgfalt; Verstanden; Quittung; Vorwarner; Sorgfaltspflicht; Geleise; Rechtlich; Geleises; Körperverletzung; Vorinstanz; Geändert; Rechtliche; Reglement; Gelte; Eisenbahnverkehr; Schwere; Mehrfachen; Täter; Verletzung; Erfolg; Urteil; Empfänger; Verhalten
124 IV 114Fahrlässige Störung des Eisenbahnverkehrs (Art. 238 Abs. 2 StGB); erhebliche Gefährdung von Leib und Leben oder von fremdem Eigentum. Eine Schnellbremsung und ein Zusammenstoss einer Eisenbahn mit einem Motorfahrzeug begründen nicht ohne weiteres eine erhebliche Gefährdung im Sinne dieser Bestimmung. Massgebend sind die tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls. Erheblich; Gefährdung; Erhebliche; Kollision; Beschwerde; Eisenbahn; Schnellbremsung; Eisenbahnverkehr; Gefahr; Vorinstanz; Eisenbahnverkehrs; Störung; Verzögerung; Beschwerdeführerin; Personen; Passagiere; Beschwerdegegner; Gewöhnlichen; Fahrzeug; Zugspassagier; Personenwagen; Verzögerungswerte; Eigentum; Fahrlässig; M/sec; Recht; Festgestellt; Appenzell; Zusammenstoss

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-5956/2016AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Gericht; Verwerflich; Taten; Person; Begangen; Busse; Personen; Handlung; Handlungen; Verwerfliche; Staatsanwaltschaft; Delikt; Recht; Verfügung; Delikte; Personenbeförderung; Flüchtling; Schweiz; Beschwerdeführers; Personenbeförderungsgesetz; Psychische; Handlungen; Urteil; Asylwiderruf; Bundesverwaltungsgericht
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