E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice penale svizzero (CPS)

Art. 237 CPS dal 2022

Art. 237 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 237

1. Chiunque intenzionalmente impedisce, perturba o pone in pericolo la circolazione pubblica, in modo particolare la circolazione sulle stra­de, sull’acqua o nell’aria e mette con ciò scientemente in pericolo la vita o l’integrità delle persone, è punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.

Se il colpevole mette scientemente in pericolo la vita o l’integrità di molte persone, può essere pronunciata una pena detentiva da uno a dieci anni.

2. La pena é una pena detentiva sino a tre anni o una pena pecuniaria se il colpevole ha agito per negligenza.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 237 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170072Fahrlässige Störung des öffentlichen VerkehrsStart; Schuldig; Flugzeug; Beschuldigte; Beschuldigten; Startabbruch; Fährdung; Gefährdung; Gutachten; Anklage; Flugzeugs; Piste; Flugverkehr; Flugverkehrs; Satzung; Flugverkehrsleiter; Flugzeuge; Besatzung; Verteidigung; Zeitpunkt; Vorinstanz; Gefahr; Continuous; Watch; Gutachter; Schen
LU2N 15 37Schützt eine Strafnorm die Interessen der Allgemeinheit, ist der einzelne Bürger, dessen private Interessen nur mittelbar beeinträchtigt werden, nicht als Geschädigter im Sinn von Art. 115 Abs. 1 StPO zu betrachten. Er kann sich nicht als Privatkläger konstituieren und ist infolge fehlender Parteistellung nicht zur Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung legitimiert.Beschwerde; Beschwerdeführer; Geschädigte; Schützt; Geschützt; Interesse; Privatkläger; Mittelbar; Geschädigten; Anzeige; Interessen; Strassen; Gefährdung; Person; Geschädigt; Verkehr; Klage; Legitimation; Verwaltungs; Rechtsmittel; Rechtlich; Gefährdungsdelikt; Basler; Geschützten; Unmittelbar; Verletzt; Staatsanwaltschaft; Z-Weg

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.114 (AG.2019.672)Störung des öffentlichen VerkehrsBerufung; Fahren; Berufungskläger; Verkehr; Verkehrs; öffentlich; Welche; Werden; öffentliche; Sicherheit; öffentlichen; Gefahren; Verfahren; Anklage; Schuldig; Urteil; Person; Stellt; Erhalte; Bedingt; Freiheitsstrafe; Strasse; Arbeite; Arbeit; Weiter; Verteidigung; Gericht; Beschuldigte; Könne; Hätte
BSHB.2016.12 (AG.2016.251)Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 24. Juni 2016Beschwerde; Beschwerdeführer; Verkehrs; Verhalten; Schwere; Untersuchungs; Vergehen; Schuldig; Verbrechen; Delikte; Staatsanwaltschaft; Gerichts; Verhaltens; Basel; Person; Taten; Freiheitsstrafe; Auftrag; Zwangsmassnahmengericht; Verfahren; Fortsetzungsgefahr; Untersuchungshaft; Basel-Stadt; Vorfall; Buschauffeur; Entscheid; Verkehrsteilnehmer; Bundesgericht; Recht; Begutachtung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 IV 255 (6B_202/2007)Fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 2 StGB); Begehung durch Unterlassen aufgrund der Schaffung einer Gefahr (Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB); Fahrlässigkeit (Art. 12 Abs. 3 StGB); Begriff des öffentlichen Verkehrs; Kausalität bei Unterlassungen. Tatbestandselemente der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs (E. 4.1). Auch wenn die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit durch gesetzliche oder von Verwaltungsbehörden oder Verbänden erlassene Sicherheitsvorschriften geregelt ist, findet das allgemeine Prinzip weiterhin Anwendung, wonach derjenige, der ein Risiko schafft, dessen Verwirklichung zu verhindern hat. Daher hat der Beamte, der ein Risiko geschaffen hat, die angesichts der Umstände notwendigen Vorkehren zu treffen. Er hat vorhersehbare Schäden auch zu verhindern, wenn ihn die einschlägigen Vorschriften nicht zum Handeln anhalten (E. 4.2.1 und 4.2.2). Wer nach der Schaffung einer Gefahr im Sinne von Art. 11 Abs. 2 lit. d StGB passiv bleibt, begeht dadurch eine Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 12 Abs. 3 StGB, sofern sein Nichthandeln, nicht aus einer Hinnahme der vorhersehbaren Konsequenzen der vorangehenden Handlung, sondern aus einer Unaufmerksamkeit oder aus einem vorwerfbaren Mangel an Anstrengung resultiert (E. 4.2.3). Die öffentlichen Gewässer im Sinne des BSG sind öffentliche Verkehrswege im Sinne von Art. 237 StGB (E. 4.3.1). Kausalität zwischen einer Unterlassung und der Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (E. 4.4). Danger; Courant; Consid; Palplanche; Circulation; Publique; D'une; Négligence; Recourant; Personne; Droit; Radeau; Risque; Celui; Corporelle; être; été; Action; Général; Devoir; Auteur; L'intégrité; Même; Cit; Nature; Enlever; Avoir; Parti; Causalité; L'auteur
134 IV 216 (6B_498/2007)Nötigung (Art. 181 StGB); Streikrecht (Art. 28 Abs. 3 BV, Art. 8 Abs. 1 lit. d UNO-Pakt I), Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV, § 17 Abs. 1 KV/AG), Meinungsfreiheit (Art. 16 BV). Blockade des Verkehrs auf einer Autobahn im Rahmen eines Streiks. Nötigung im konkreten Fall bejaht (E. 4-6). Verkehr; Streik; Verkehrs; Nötigung; Aktion; Beschwerde; Beschwerdeführer; Blockade; Arbeit; Recht; Autobahn; Rechtmässig; Baregg; Bauarbeiter; Blockadeaktion; Verkehrsteilnehmer; Versammlung; Zweck; Streiks; Bareggtunnel; Rechtlich; Durchgeführt; Meinung; Streiktag; Urteil; Beschwerdeführern; Vorliegen; Willen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2643/2015MilitärdienstpflichtArmee; Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Vorinstanz; Urteil; Ausschluss; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Interesse; Verfahren; Entscheid; BVGer; Beurteilung; Armeeangehörige; Dienst; Erheblich; Verfahrens; Sachverhalt; Verfügung; Angehörige; Begründung; Rechtlich; Militär; Massnahme; Öffentlichkeit; Tagessätzen; Untragbarkeit; Beschwerdeführers

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.73Beschwerde; Beschwerdegegner; Filter; öffnen; Hinzufügen; Verfahren; Bundes; Verfahrens; Beschwerdeführerin; Einstellung; Verfahren; Kollision; Verfahrensakten; Einstellungsverfügung; Unfall; Gericht; Kantons; Weichen; Kantonspolizei; Urteil; Geführte; Verletzt; Gleitschirm; Partei; Untersuchung; Verkehr; Parteien; Verletzung; Verfahrensakten
BG.2021.19Kanton; Basel; Stadt; Staatsanwaltschaft; Basel-Stadt; öffnen; Hinzufügen; Filter; Kantons; Person; Polizei; Demonstration; Polizisten; Gericht; Landfriedensbruch; Demonstranten; Gewalt; Schuldig; Geworfen; Gesuch; Personen; Winterthur; Zusammenrottung; Verfahren; Urteil; Landfriedensbruchs; Worden; Urteile; Verkehr; Gerichtsstand

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, ConinxPraxiskommentar2018
Trechsel, Coninx Praxiskommentar, 3. Aufl.2018
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz